Dienstleistung
Kündigung des Betreuungsvertrages für eine Kindertageseinrichtung
Sie möchten den Betreuungsplatz in der Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort dauerhaft kündigen?
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Kitaverwaltung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Kündigung muss gemäß der gültigen Elternbeitragssatzung der Gemeinde Panketal bis zum 15. des laufenden Monats bei der Kitaverwaltung vorliegen, um für den 1. des Folgemonats wirksam zu sein.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
ca. 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.
Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).
Rechtsgrundlage(n)
Satzung der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
- bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung
Voraussetzungen
Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Eine Kündigung muss immer schriftlich oder elektronisch (Online-Formular) erfolgen und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden bzw. muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen und nachgewiesen werden.
Verfahrensablauf
Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Kündigung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen
Hinweise zur schriftlichen Kündigung:
Bitte füllen Sie das PDF "Kündigung Betreuungsvertrag" aus und legen es unterschrieben bei der Kitaverwaltung vor.
Hinweise zur elektronischen Kündigung:
Füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus. Während des Online-Antrages müssen Sie die von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung hochladen.
Kündigung Betreuungsvertrag
FormularDokInfodienste
Einverständniserklärung Sorgeberechtigte - Kündigung Betreuungsvertrag
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.
Zuständige Stelle
Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden
Schlagwörter
Abmeldung, kündigen, Kündigung, Hort, Kinderkrippe, Kind, Kindergarten, Kinderbetreuung, Hortabmeldung, Kitaabmeldung, KiTa
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Die Kündigung muss gemäß der gültigen Elternbeitragssatzung der Gemeinde Panketal bis zum 15. des laufenden Monats bei der Kitaverwaltung vorliegen, um für den 1. des Folgemonats wirksam zu sein.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.
Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).
Rechtsgrundlage(n)
Satzung der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
- bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung
Voraussetzungen
Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).
Eine Kündigung muss immer schriftlich oder elektronisch (Online-Formular) erfolgen und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden bzw. muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen und nachgewiesen werden.
Verfahrensablauf
Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.
Formulare
Die Kündigung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen
Hinweise zur schriftlichen Kündigung:
Bitte füllen Sie das PDF "Kündigung Betreuungsvertrag" aus und legen es unterschrieben bei der Kitaverwaltung vor.
Hinweise zur elektronischen Kündigung:
Füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus. Während des Online-Antrages müssen Sie die von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung hochladen.
Kündigung Betreuungsvertrag
FormularDokInfodienste
Einverständniserklärung Sorgeberechtigte - Kündigung Betreuungsvertrag
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.
Zuständige Stelle
Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden