Dienstleistung
Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Kitaverwaltung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Hier finden Sie die aktuelle Elternbeitragssatzung
Kinder im Alter von
0 - 3 Jahre (Krippe)
: Elternbeiträge gemäß Elternbeitragssatzung
Kinder im Alter von
3 Jahre bis Schuleintritt
: beitragsfrei
Ausführliche Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
HINWEISE ZUR KITAANMELDUNG
Ab wann kann ein Kind in der Kita angemeldet werden?
Ein Kind kann frühestens mit dem Tag der Geburt für eine Kita angemeldet werden. Dies erfolgt durch eine
unverbindliche Voranmeldung auf einen Kitaplatz
und sollte zeitnah nach der Geburt oder vor dem Umzug vorgenommen werden. Mit Posteingangsdatum wird die Voranmeldung in der Warteliste erfasst. Die Reihenfolge in der Warteliste ist ausschlaggebend für die Platzvergabe.
Wie erfolgt die unverbindliche Voranmeldung in den kommunalen Kitas?
Die unverbindliche Voranmeldung erfolgt durch Einreichung des entsprechenden Onlineformulars oder alternativ durch Vorlage des entsprechenden PDF. Ein Besichtigungstermin kann vorab mit der Kita vereinbart werden. Es gibt eine Gesamtwarteliste für alle kommunalen Kitas. Eine Wunschreihenfolge kann angegeben werden.
Sobald ein freier Platz zur Verfügung steht, wird dieser den Eltern angeboten
(Platzangebot)
.
Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?
Vor Aufnahme eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Gemeinde Panketal ist ein
Betreuungsvertrag
abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur Kitatauglichkeit, zur Impfberatung und zum ausreichenden Masernschutz gemäß Empfehlung der Stiko (Impfkalender) sowie der Nachweis zum Sorgerecht.
Bei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist außerdem eine Erklärung zum Einkommen erforderlich.
Folgende
Kindertageseinrichtungen
befinden sich in kommunaler Trägerschaft:
Ortsteil Schwanebeck:
Kita „da Vinci“
Kita „Kinderhaus Fantasia“
Kita „Spatzennest“
Ortsteil Zepernick:
Kita „Kinderhaus Kunterbunt“
Kita „Kinderland“
Kita „Pankekinder“
Kita „Pankestrolche“
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
HINWEISE ZUR KITAANMELDUNG
Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?
Vor Aufnahme eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Gemeinde Panketal ist ein
Betreuungsvertrag
abzuschließen.
Voraussetzungen für eine verbindliche Aufnahme des Kindes in einer Kindertagesstätte sind:
- Platzangebot
- Bescheinigung zur Kitatauglichkeit, zur Impfberatung und zum ausreichenden Masernschutz gemäß Empfehlung der Stiko (Impfkalender)
- Nachweis zum Sorgerecht
- ggfs. Rechtsanpruch
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Zuständige Stelle
örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Gemeinde Panketal - Der Bürgermeister
Kitaverwaltung
Telefon 030 94511-185 oder -187
Ansprechpartner
Ansprechpunkt
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen
. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.
Anträge / Formulare
Hortanmeldung
FormularDokInfodienste
Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in den Hort
FormularDokInfodienste
Unverbindliche Voranmeldung Kitaplatz
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Hort, Tagesvater, Tagespflegeplatz, Kiga, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Krippe, Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, KITA, Tagesmutter
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hier finden Sie die aktuelle Elternbeitragssatzung
Kinder im Alter von 0 - 3 Jahre (Krippe) : Elternbeiträge gemäß Elternbeitragssatzung
Kinder im Alter von 3 Jahre bis Schuleintritt : beitragsfrei
Ausführliche Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
HINWEISE ZUR KITAANMELDUNG
Ab wann kann ein Kind in der Kita angemeldet werden?
Ein Kind kann frühestens mit dem Tag der Geburt für eine Kita angemeldet werden. Dies erfolgt durch eine
unverbindliche Voranmeldung auf einen Kitaplatz
und sollte zeitnah nach der Geburt oder vor dem Umzug vorgenommen werden. Mit Posteingangsdatum wird die Voranmeldung in der Warteliste erfasst. Die Reihenfolge in der Warteliste ist ausschlaggebend für die Platzvergabe.
Wie erfolgt die unverbindliche Voranmeldung in den kommunalen Kitas?
Die unverbindliche Voranmeldung erfolgt durch Einreichung des entsprechenden Onlineformulars oder alternativ durch Vorlage des entsprechenden PDF. Ein Besichtigungstermin kann vorab mit der Kita vereinbart werden. Es gibt eine Gesamtwarteliste für alle kommunalen Kitas. Eine Wunschreihenfolge kann angegeben werden.
Sobald ein freier Platz zur Verfügung steht, wird dieser den Eltern angeboten
(Platzangebot)
.
Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?
Vor Aufnahme eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Gemeinde Panketal ist ein
Betreuungsvertrag
abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur Kitatauglichkeit, zur Impfberatung und zum ausreichenden Masernschutz gemäß Empfehlung der Stiko (Impfkalender) sowie der Nachweis zum Sorgerecht.
Bei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist außerdem eine Erklärung zum Einkommen erforderlich.
Folgende Kindertageseinrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft:
Ortsteil Schwanebeck:
Kita „da Vinci“
Kita „Kinderhaus Fantasia“
Kita „Spatzennest“
Ortsteil Zepernick:
Kita „Kinderhaus Kunterbunt“
Kita „Kinderland“
Kita „Pankekinder“
Kita „Pankestrolche“
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
HINWEISE ZUR KITAANMELDUNG
Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?
Vor Aufnahme eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Gemeinde Panketal ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen.
Voraussetzungen für eine verbindliche Aufnahme des Kindes in einer Kindertagesstätte sind:
- Platzangebot
- Bescheinigung zur Kitatauglichkeit, zur Impfberatung und zum ausreichenden Masernschutz gemäß Empfehlung der Stiko (Impfkalender)
- Nachweis zum Sorgerecht
- ggfs. Rechtsanpruch
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Zuständige Stelle
örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt
Gemeinde Panketal - Der Bürgermeister
Kitaverwaltung
Telefon 030 94511-185 oder -187
Ansprechpartner
Ansprechpunkt
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen
. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste
Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in den Hort
FormularDokInfodienste
Unverbindliche Voranmeldung Kitaplatz
FormularDokInfodienste