Dienstleistung
Kind im Hort anmelden
Sie möchten Ihr Kind im Hort der zuständigen Kommune anmelden.
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Kitaverwaltung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Ab Januar des Jahres der Einschulung möglich
Welche Gebühren fallen an?
gemäß kommunaler Satzung
Ausführliche Beschreibung
Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Folgende
Schulhorte
befinden sich in kommunaler Trägerschaft:
Ortsteil Schwanebeck:
Hort „Kinderhaus Fantasia“
Ortsteil Zepernick:
Hort Zepernick
Ab wann kann ein Kind im Hort angemeldet werden?
Ab Januar im Jahr der Einschulung kann die Hortanmeldung für einen kommunalen Hort in der Kitaverwaltung eingereicht werden.
Wie erfolgt die Anmeldung im Hort?
Die Hortanmeldung erfolgt durch Einreichung eines entsprechenden Onlineformulars im Online-Rathaus oder alternativ durch Vorlage des entsprechenden PDF.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung der Gemeinde
Kindertagesstätten Gesetz (KitaG)- Land Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
- Hortanmeldung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten
- Nachweis zum Sorgerecht
- Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
- Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
- ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Bei einer Aufnahme in einen kommunalen Hort der Gemeinde Panketal sind folgende Unterlagen notwendig:
➢ Anmeldung mit Einverständnis aller sorgeberechtigten Elternteilen
➢ Geburtsurkunde des Kindes
➢ Nachweis über die Personensorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind bzw. die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister des Jugendamtes bei alleiniger Personensorge, ggf. Eheurkunde, wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen
führen
➢ ärztliche Bescheinigung zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko (Impfkalender)
➢ Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege (z. B. Lohnbescheinigungen, ALG I - oder Bürgergeldbescheid, aktuellsten Steuerbescheid/ der Steuerbescheid ist nur als Grundlage für den Nachweis der Einkommen Selbständiger, Nachweis für erhöhte Werbungskosten und Nachweis Kapitalerträge und Mieteinnahmen)
➢ Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung (wenn notwendig)*
Bei der Einreichung der Einkommensunterlagen ist auf Vollständigkeit (z. B. ALG II Bescheid komplett) zu achten.
Werden Unterhaltsleistungen erbracht, können diese vom Einkommen abgesetzt werden. Ein Nachweis über tatsächlich geleistete Zahlungen ist vorzulegen.
* Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden.
Dieser Bescheid ist beim Landkreis Barnim rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes in den Hort zu beantragen. Ein entsprechendes Formular (Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung) steht im Internet unter
www.barnim.de
zur Verfügung.
Voraussetzungen
Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.
Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Wie ist die weitere Verfahrensweise?
Vor Aufnahme eines Kindes in einen kommunalen Hort der Gemeinde Panketal ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem der Nachweis zum zweifachen Masernschutz oder Masernimmunität in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder die Vorlage des Originalimpfausweises in der Kitaverwaltung sowie der Nachweis zum Sorgerecht.
Konkrete Angaben finden Sie unter "Erforderliche Unterlagen".
Verfahrensablauf
Sie melden Ihr Kind in der Schule an.
Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Rechtsbehelf
im Rahmen des Beitragsbescheides möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen
.
Zuständige Stelle
amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter
Anträge / Formulare
Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in den Hort
FormularDokInfodienste
Hortanmeldung
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
KiTa, Hort, Kindertageseinrichtung, Kind, Betreuung, Schule
Bearbeitungsdauer
Welche Fristen muss ich beachten?
Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen
Ab Januar des Jahres der Einschulung möglich
Welche Gebühren fallen an?
gemäß kommunaler Satzung
Ausführliche Beschreibung
Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.
Folgende Schulhorte befinden sich in kommunaler Trägerschaft:
Ortsteil Schwanebeck:
Hort „Kinderhaus Fantasia“
Ortsteil Zepernick:
Hort Zepernick
Ab wann kann ein Kind im Hort angemeldet werden?
Ab Januar im Jahr der Einschulung kann die Hortanmeldung für einen kommunalen Hort in der Kitaverwaltung eingereicht werden.
Wie erfolgt die Anmeldung im Hort?
Die Hortanmeldung erfolgt durch Einreichung eines entsprechenden Onlineformulars im Online-Rathaus oder alternativ durch Vorlage des entsprechenden PDF.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung der Gemeinde
Kindertagesstätten Gesetz (KitaG)- Land Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
- Hortanmeldung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten
- Nachweis zum Sorgerecht
- Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
- Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
- ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat
Bei einer Aufnahme in einen kommunalen Hort der Gemeinde Panketal sind folgende Unterlagen notwendig:
➢ Anmeldung mit Einverständnis aller sorgeberechtigten Elternteilen
➢ Geburtsurkunde des Kindes
➢ Nachweis über die Personensorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind bzw. die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister des Jugendamtes bei alleiniger Personensorge, ggf. Eheurkunde, wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen
führen
➢ ärztliche Bescheinigung zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko (Impfkalender)
➢ Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege (z. B. Lohnbescheinigungen, ALG I - oder Bürgergeldbescheid, aktuellsten Steuerbescheid/ der Steuerbescheid ist nur als Grundlage für den Nachweis der Einkommen Selbständiger, Nachweis für erhöhte Werbungskosten und Nachweis Kapitalerträge und Mieteinnahmen)
➢ Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung (wenn notwendig)*
Bei der Einreichung der Einkommensunterlagen ist auf Vollständigkeit (z. B. ALG II Bescheid komplett) zu achten.
Werden Unterhaltsleistungen erbracht, können diese vom Einkommen abgesetzt werden. Ein Nachweis über tatsächlich geleistete Zahlungen ist vorzulegen.
* Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden.
Dieser Bescheid ist beim Landkreis Barnim rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes in den Hort zu beantragen. Ein entsprechendes Formular (Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung) steht im Internet unter
www.barnim.de
zur Verfügung.
Voraussetzungen
Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.
Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Wie ist die weitere Verfahrensweise?
Vor Aufnahme eines Kindes in einen kommunalen Hort der Gemeinde Panketal ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem der Nachweis zum zweifachen Masernschutz oder Masernimmunität in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder die Vorlage des Originalimpfausweises in der Kitaverwaltung sowie der Nachweis zum Sorgerecht.
Konkrete Angaben finden Sie unter "Erforderliche Unterlagen".
Verfahrensablauf
Sie melden Ihr Kind in der Schule an.
Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Rechtsbehelf
im Rahmen des Beitragsbescheides möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen .
Zuständige Stelle
amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste
Hortanmeldung
FormularDokInfodienste