Dienstleistung
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Sämtliche durch die Herstellung der Zufahrt entstandenen Kosten trägt der Antragsteller:
- Grundstückszufahrten: 7,50 EUR Verwaltungsgebühr
- Baustellenzufahrten: 7,50 EUR Verwaltungsgebühr
- Baustellenzufahrten: Sondernutzungsgebühr - Mindestgebühr 30,00 EUR
- Baustellenzufahrten: 1,00 EUR monatlich/Quadratmeter oder 0,25 EUR wöchentlich/Quadratmeter
Ausführliche Beschreibung
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Allgemeine Hinweise
Mit diesem Onlineformular können Sie die Errichtung einer Grundstückszufahrt, eines Grundstückszugangs, die Herstellung einer Baustellenzufahrt (temporäre Überfahrt zum Baugrundstück) oder die Verlegung einer Grundstückszufahrt/eines Grundstückzugangs beantragen.
Neuanlage oder Verlegung von Grundstückszufahrten und -zugängen
Allgemeine Hinweise und Regelungen
Die Herstellung, Veränderung und Erneuerung von Zufahrten und Zugängen von Grundstücken an öffentlichen Verkehrsanlagen ist auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes gemäß §§ 14/18/22 (BbgStrG) genehmigungspflichtig.
Jeder Straßenanlieger hat Anspruch auf eine Zufahrt. Damit ist ein Grundstück in der Regel ausreichend erschlossen. Einzelzufahrten sind in ihrer baulichen Gestaltung auf
3,00 m
an der Grundstücksgrenze und
5,00 m
an der Fahrbahnkante zu begrenzen, Zugänge auf
1,00 m
. In straßenrechtlich begründeten Fällen können andere Abmessungen oder weitere Zufahrten genehmigt werden. Die maximale mögliche Ausnutzung des Grundstücks, bequemes Ein- und Ausparken, sowie ähnliche Begründungen sind straßenrechtlich
nicht
relevant.
Die geplante Stellplatzsituation auf dem Grundstück muss entsprechend der einen Zufahrt angepasst werden. Eine Häufung von Zufahrten wirkt sich negativ auf Verkehrssicherheit, Versiegelungsbilanz sowie auf die Entwässerungssituation der Straße aus.
Beispiele für straßenrechtlich begründete Fälle:
-sehr enge Straßen, die eine ungehinderte Befahrung des Grundstücks nicht ermöglichen
-Einschränkungen der Anlieger (z.B. körperliche Behinderungen)
-tiefe Entwässerungsgräben im Bereich der Zufahrten, die ein Ausweichen nicht ermöglichen (dazu zählen keine Mulden)
Die Beachtung der Regelungen bei der Beantragung ist notwendig, um die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs zu gewährleisten, Verkehrsgefährdungen zu vermeiden, öffentlichen Parkraum zu erhalten und Straßenbegleitgrün zu schützen, welches eine tragende Rolle in der Regenentwässerung spielt.
Für jede Zufahrt ist immer die kürzeste Verbindung zwischen öffentlicher Straße und Anliegergrundstück zu wählen. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens
3,00 m
Länge vorhanden sein.
Die Kosten für die bauliche Errichtung und Änderung von Grundstückszufahrten und Zugängen trägt der Grundstückseigentümer, in dessen Interesse die bauliche Änderung erfolgt. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages kann nur nach einer Bestätigung der Kostenübernahme erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 18, 22 BbgStrG
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
aktuelle Verwaltungsvorschrift Zufahrten der Gemeinde Panketal
Erforderliche Unterlagen
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
- ggfs. Angabe des beantragten Einbaumaterials für die Oberfläche
- Foto vom beantragten Bereich aus Straßensicht
- Für Baustellenzufahrten: Aufmaß der überbauten Fläche
Voraussetzungen
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
-Abgabe der Kostenübernahmeerklärung für Grundstückszufahrten/-zugänge
-Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, reichen Sie bitte eine Vollmacht des Eigentümers ein
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die entsprechend des Genehmigungsbescheides beauftragte Fachfirma meldet sich beim Antragsteller zwecks Herstellung einer Grundstückszufahrt/eines Grundstückszugangs. Anderweitige Fachfirmen sind nicht zugelassen.
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Kostenübernahmeerklärung Zufahrten
FormularDokInfodienste
Antrag auf Zustimmung für die Errichtung einer Baustellenzufahrt
FormularDokInfodienste
Antrag auf Zustimmung für die Errichtung einer Grundstückszufahrt
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Ansprechpunkt
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)
Schlagwörter
Bordstein, Bordsteinabsenkung, Baustellenzufahrt, Gehwegüberfahrt, Zufahrt, Grundstückszufahrt, Kantstein, Bürgersteigabsenkung, Fußwegabsenkung, Fußweg, Bürgersteig, Grundstückserschließung, absenken
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Sämtliche durch die Herstellung der Zufahrt entstandenen Kosten trägt der Antragsteller:
- Grundstückszufahrten: 7,50 EUR Verwaltungsgebühr
- Baustellenzufahrten: 7,50 EUR Verwaltungsgebühr
- Baustellenzufahrten: Sondernutzungsgebühr - Mindestgebühr 30,00 EUR
- Baustellenzufahrten: 1,00 EUR monatlich/Quadratmeter oder 0,25 EUR wöchentlich/Quadratmeter
Ausführliche Beschreibung
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
Allgemeine Hinweise
Mit diesem Onlineformular können Sie die Errichtung einer Grundstückszufahrt, eines Grundstückszugangs, die Herstellung einer Baustellenzufahrt (temporäre Überfahrt zum Baugrundstück) oder die Verlegung einer Grundstückszufahrt/eines Grundstückzugangs beantragen.
Neuanlage oder Verlegung von Grundstückszufahrten und -zugängen
Allgemeine Hinweise und Regelungen
Die Herstellung, Veränderung und Erneuerung von Zufahrten und Zugängen von Grundstücken an öffentlichen Verkehrsanlagen ist auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes gemäß §§ 14/18/22 (BbgStrG) genehmigungspflichtig.
Jeder Straßenanlieger hat Anspruch auf eine Zufahrt. Damit ist ein Grundstück in der Regel ausreichend erschlossen. Einzelzufahrten sind in ihrer baulichen Gestaltung auf 3,00 m an der Grundstücksgrenze und 5,00 m an der Fahrbahnkante zu begrenzen, Zugänge auf 1,00 m . In straßenrechtlich begründeten Fällen können andere Abmessungen oder weitere Zufahrten genehmigt werden. Die maximale mögliche Ausnutzung des Grundstücks, bequemes Ein- und Ausparken, sowie ähnliche Begründungen sind straßenrechtlich nicht relevant. Die geplante Stellplatzsituation auf dem Grundstück muss entsprechend der einen Zufahrt angepasst werden. Eine Häufung von Zufahrten wirkt sich negativ auf Verkehrssicherheit, Versiegelungsbilanz sowie auf die Entwässerungssituation der Straße aus.
Beispiele für straßenrechtlich begründete Fälle:
-sehr enge Straßen, die eine ungehinderte Befahrung des Grundstücks nicht ermöglichen
-Einschränkungen der Anlieger (z.B. körperliche Behinderungen)
-tiefe Entwässerungsgräben im Bereich der Zufahrten, die ein Ausweichen nicht ermöglichen (dazu zählen keine Mulden)
Die Beachtung der Regelungen bei der Beantragung ist notwendig, um die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs zu gewährleisten, Verkehrsgefährdungen zu vermeiden, öffentlichen Parkraum zu erhalten und Straßenbegleitgrün zu schützen, welches eine tragende Rolle in der Regenentwässerung spielt.
Für jede Zufahrt ist immer die kürzeste Verbindung zwischen öffentlicher Straße und Anliegergrundstück zu wählen. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3,00 m Länge vorhanden sein.
Die Kosten für die bauliche Errichtung und Änderung von Grundstückszufahrten und Zugängen trägt der Grundstückseigentümer, in dessen Interesse die bauliche Änderung erfolgt. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages kann nur nach einer Bestätigung der Kostenübernahme erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 18, 22 BbgStrG
aktuelle Verwaltungsvorschrift Zufahrten der Gemeinde Panketal
Erforderliche Unterlagen
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
- ggfs. Angabe des beantragten Einbaumaterials für die Oberfläche
- Foto vom beantragten Bereich aus Straßensicht
- Für Baustellenzufahrten: Aufmaß der überbauten Fläche
Voraussetzungen
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
-Abgabe der Kostenübernahmeerklärung für Grundstückszufahrten/-zugänge
-Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, reichen Sie bitte eine Vollmacht des Eigentümers ein
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Die entsprechend des Genehmigungsbescheides beauftragte Fachfirma meldet sich beim Antragsteller zwecks Herstellung einer Grundstückszufahrt/eines Grundstückszugangs. Anderweitige Fachfirmen sind nicht zugelassen.
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Kostenübernahmeerklärung ZufahrtenFormularDokInfodienste
Antrag auf Zustimmung für die Errichtung einer Baustellenzufahrt
FormularDokInfodienste
Antrag auf Zustimmung für die Errichtung einer Grundstückszufahrt
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Ansprechpunkt
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)