Urkunden aus dem Eheregister der Gemeinde Panketal


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Ansprechpartner


Frau A. Herold

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.


Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Telefon
030 94511-104

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

-Gebühr: 17,00 EUR

-für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 8,50 EUR



Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Mit diesem Formular können Sie die Eheurkunde online beantragen und bezahlen. Zur Onlineanforderung der Urkunden benötigen Sie die BundID .

Die Urkunden können postalisch zugeschickt werden. Die Dauer des Versands der Urkunde(n) hängt von der Kapazität des Standesamts ab.

Natürlich können Sie die Urkunden auch vor Ort im Standesamt beantragen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Urkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Ehe geschlossen wurde. 

Mit dem Fortfahren der Online-Bestellung akzeptieren Sie die entstehenden Kosten.



Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Für jede Eheschließung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer, zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008, neue Bundesländer zwischen dem 03.10.1990 und dem 31.12.2008) ein Familienbuch angelegt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 ist diese Urkundenform entfallen, stattdessen gibt es jetzt das Eheregister.

Haben Sie in Deutschland geheiratet, wird das Eheregister im Heiratsstandesamt geführt und aufbewahrt. Wurde Ihre Ehe vor dem 24.02.2007 im Ausland geschlossen und Sie hatten ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister des Standesamtes des damaligen Wohnsitzes. Sollte die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24.02.2007 erfolgt sein, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, dass die Nachbeurkundung vorgenommen hat.



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