Dienstleistung
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Steuern
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anhörungsfrist:
2 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Der Hundehalter hat seinen Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich abzumelden.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Eventuelle Guthaben werden erstattet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
ca. 2 - 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Der Hundehalter hat seinen Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich abzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt auf Grundlage der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Panketal
.
Die ordnungsrechtliche Erfassung erfolgt auf Grundlage der
Hundehalteverordnung - HundehV
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
- Abgabe des Formulars zur Hundeabmeldung (PDF oder Online-Formular)
- Rückgabe der Hundesteuermarke (bitte vor Ort abgeben oder in den Hausbriefkasten einwerfen)
- ggf. Nachweise für die Abmeldung vorlegen bzw. hochladen (tierärztliche Bescheinigung oder Abgabevertrag)
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Nach Eingang der Abmeldung wird ein Steuerbescheid über die Steueraufhebung verschickt. Hundesteuermarken sind nach der erfolgten Abmeldung bei der Steuerabteilung zurückzugeben. Eventuelle Guthaben werden erstattet.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Formular: Onlineformular
Schriftformerfordernis: kein
Hundesteuerabmeldung
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Steuerabteilung und Ordnungsamt
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune
Schlagwörter
Tier, Hundeabmeldung, Hundehaltung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Hundehalter hat seinen Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich abzumelden.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Eventuelle Guthaben werden erstattet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
ca. 2 - 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Der Hundehalter hat seinen Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich abzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV)
Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Panketal .
Die ordnungsrechtliche Erfassung erfolgt auf Grundlage der Hundehalteverordnung - HundehV
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
- Abgabe des Formulars zur Hundeabmeldung (PDF oder Online-Formular)
- Rückgabe der Hundesteuermarke (bitte vor Ort abgeben oder in den Hausbriefkasten einwerfen)
- ggf. Nachweise für die Abmeldung vorlegen bzw. hochladen (tierärztliche Bescheinigung oder Abgabevertrag)
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Nach Eingang der Abmeldung wird ein Steuerbescheid über die Steueraufhebung verschickt. Hundesteuermarken sind nach der erfolgten Abmeldung bei der Steuerabteilung zurückzugeben. Eventuelle Guthaben werden erstattet.
Formulare
Formular: Onlineformular
Schriftformerfordernis: kein
Hundesteuerabmeldung
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Steuerabteilung und Ordnungsamt
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune