Abmeldung eines Hundes


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Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?


Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


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Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Anhörungsfrist: 2 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Der Hundehalter hat seinen Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich abzumelden.



Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Eventuelle Guthaben werden erstattet.



Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

ca. 2 - 4 Wochen



Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Der Hundehalter hat seinen Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich abzumelden.




Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Panketal .

Die ordnungsrechtliche Erfassung erfolgt auf Grundlage der  Hundehalteverordnung - HundehV



- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

- Abgabe des Formulars zur Hundeabmeldung (PDF oder Online-Formular)

- Rückgabe der Hundesteuermarke (bitte vor Ort abgeben oder in den Hausbriefkasten einwerfen)

- ggf. Nachweise für die Abmeldung vorlegen bzw. hochladen (tierärztliche Bescheinigung oder Abgabevertrag)



  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Nach Eingang der Abmeldung wird ein Steuerbescheid über die Steueraufhebung verschickt. Hundesteuermarken sind nach der erfolgten Abmeldung bei der Steuerabteilung zurückzugeben. Eventuelle Guthaben werden erstattet.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Formular: Onlineformular

Schriftformerfordernis: kein


Hundesteuerabmeldung
FormularDokInfodienste

kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

Steuerabteilung und Ordnungsamt



Ordnungsamt der jeweiligen Kommune


Tier, Hundeabmeldung, Hundehaltung