Dienstleistung
Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Anbringung der Hausnummer hat
innerhalb eines Monat nach Erhalt des Bescheides
, bei Neubauten spätestens bis zum Bezug des Gebäudes, zu erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Verwaltungsgebühr: 12,50 EUR
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Pflichten des Grundstückseigentümers
1.Der Grundstückseigentümer hat sein bebautes bzw. eingefriedetes unbebautes Grundstück mit der von der Gemeinde Panketal festgesetzten Hausnummer auf seine Kosten zu versehen.
2.Die Zuständigkeit für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Erneuerung der Hausnummer im Bedarfsfall und bei Umnummerierung liebt beim Grundstückeigentümer.
3.Sofern andere Personen als der Grundstückseigentümer zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt sind, können diese an Stelle des Grundstückseigentümers zu den in Abs. 1 und 2 niedergelegten Pflichten herangezogen werden.
Vergabe der Hausnummer
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Gemeinde Panketal.
Befinden sich mehrere selbstständig nutzbare Gebäude auf einem Grundstück, so erhält jedes eine Hausnummer. Baulich nicht selbstständig zu nutzende Einrichtungen (Schuppen, Garagen, etc.) erhalten keine separate Nummer.
Die Hausnummer ist so zu befestigen, dass sie von der Straße aus deutlich erkennbar ist. Sie soll auch bei Dunkelheit gut sichtbar sein.
Die Hausnummer besteht aus arabischen Ziffern und ggf. einem zugehörigen Buchstaben.
Änderung der Hausnummer
Bei einer Umnummerierung darf die alte Hausnummer erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss aber lesbar bleiben. Die Kosten, die durch die Umnummerierung entstehen, hat der Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigter des betreffenden Grundstückes zu tragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Panketal über die Vergabe und das Anbringen von Grundstücks-/Hausnummern (Grundstücks-/Hausnummernverordnung) vom 24.02.2006
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
-Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Grundstücks-/Hausnummer (PDF oder Online-Formular)
-ein Flurkartenauszug bzw. Lageplan mit erkennbarer Lage und Zuwegung des Gebäudes oder eine entsprechende Handskizze
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Grundstückseigentümer oder zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Auf Antrag kann die Gemeinde Panketal Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn diese zu einer unbilligen Härte führen und der Zweck der Hausnummernverordnung auch auf andere Weise erreicht werden kann
.
Schlagwörter
Haus-Nummer, Hausnr., Hausnummer, Hausnummervergabe
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anbringung der Hausnummer hat innerhalb eines Monat nach Erhalt des Bescheides , bei Neubauten spätestens bis zum Bezug des Gebäudes, zu erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 12,50 EUR
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Pflichten des Grundstückseigentümers
1.Der Grundstückseigentümer hat sein bebautes bzw. eingefriedetes unbebautes Grundstück mit der von der Gemeinde Panketal festgesetzten Hausnummer auf seine Kosten zu versehen.
2.Die Zuständigkeit für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Erneuerung der Hausnummer im Bedarfsfall und bei Umnummerierung liebt beim Grundstückeigentümer.
3.Sofern andere Personen als der Grundstückseigentümer zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt sind, können diese an Stelle des Grundstückseigentümers zu den in Abs. 1 und 2 niedergelegten Pflichten herangezogen werden.
Vergabe der Hausnummer
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Gemeinde Panketal.
Befinden sich mehrere selbstständig nutzbare Gebäude auf einem Grundstück, so erhält jedes eine Hausnummer. Baulich nicht selbstständig zu nutzende Einrichtungen (Schuppen, Garagen, etc.) erhalten keine separate Nummer.
Die Hausnummer ist so zu befestigen, dass sie von der Straße aus deutlich erkennbar ist. Sie soll auch bei Dunkelheit gut sichtbar sein.
Die Hausnummer besteht aus arabischen Ziffern und ggf. einem zugehörigen Buchstaben.
Änderung der Hausnummer
Bei einer Umnummerierung darf die alte Hausnummer erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss aber lesbar bleiben. Die Kosten, die durch die Umnummerierung entstehen, hat der Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigter des betreffenden Grundstückes zu tragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Panketal über die Vergabe und das Anbringen von Grundstücks-/Hausnummern (Grundstücks-/Hausnummernverordnung) vom 24.02.2006
Erforderliche Unterlagen
-Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Grundstücks-/Hausnummer (PDF oder Online-Formular)
-ein Flurkartenauszug bzw. Lageplan mit erkennbarer Lage und Zuwegung des Gebäudes oder eine entsprechende Handskizze
Voraussetzungen
Grundstückseigentümer oder zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Antrag kann die Gemeinde Panketal Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn diese zu einer unbilligen Härte führen und der Zweck der Hausnummernverordnung auch auf andere Weise erreicht werden kann .