Dienstleistung
Hausnummer beantragen
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Anbringung der Hausnummer hat
innerhalb eines Monat nach Erhalt des Bescheides
, bei Neubauten spätestens bis zum Bezug des Gebäudes, zu erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Kosten für die Anbringung der Hausnummer und Änderungen von Dokumenten anfallen.
Abgabe:
kostenfrei
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Verwaltungsgebühr: 12,50 EUR
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.
Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Pflichten des Grundstückseigentümers
1.Der Grundstückseigentümer hat sein bebautes bzw. eingefriedetes unbebautes Grundstück mit der von der Gemeinde Panketal festgesetzten Hausnummer auf seine Kosten zu versehen.
2.Die Zuständigkeit für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Erneuerung der Hausnummer im Bedarfsfall und bei Umnummerierung liebt beim Grundstückeigentümer.
3.Sofern andere Personen als der Grundstückseigentümer zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt sind, können diese an Stelle des Grundstückseigentümers zu den in Abs. 1 und 2 niedergelegten Pflichten herangezogen werden.
Vergabe der Hausnummer
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Gemeinde Panketal.
Befinden sich mehrere selbstständig nutzbare Gebäude auf einem Grundstück, so erhält jedes eine Hausnummer. Baulich nicht selbstständig zu nutzende Einrichtungen (Schuppen, Garagen, etc.) erhalten keine separate Nummer.
Die Hausnummer ist so zu befestigen, dass sie von der Straße aus deutlich erkennbar ist. Sie soll auch bei Dunkelheit gut sichtbar sein.
Die Hausnummer besteht aus arabischen Ziffern und ggf. einem zugehörigen Buchstaben.
Änderung der Hausnummer
Bei einer Umnummerierung darf die alte Hausnummer erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss aber lesbar bleiben. Die Kosten, die durch die Umnummerierung entstehen, hat der Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigter des betreffenden Grundstückes zu tragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 13 Abs. 1 OBG
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Panketal über die Vergabe und das Anbringen von Grundstücks-/Hausnummern (Grundstücks-/Hausnummernverordnung) vom 24.02.2006
Erforderliche Unterlagen
- Hausnummernantrag
- amtlicher Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
-Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Grundstücks-/Hausnummer (PDF oder Online-Formular)
-ein Flurkartenauszug bzw. Lageplan mit erkennbarer Lage und Zuwegung des Gebäudes oder eine entsprechende Handskizze
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Grundstückseigentümer oder zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
-
Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Auf Antrag kann die Gemeinde Panketal Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn diese zu einer unbilligen Härte führen und der Zweck der Hausnummernverordnung auch auf andere Weise erreicht werden kann
.
Zuständige Stelle
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte
Schlagwörter
Hausnr., Hausnummer, Haus-Nummer, Hausnummervergabe, Grundstück, Bauantrag, Haus, Nummerierung, Anschluss Telekommunikation, Anschluss Gas, Anschluss Elektrik, Anschluss Wasser-/Abwasser
Bearbeitungsdauer
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Die Anbringung der Hausnummer hat innerhalb eines Monat nach Erhalt des Bescheides , bei Neubauten spätestens bis zum Bezug des Gebäudes, zu erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: kostenfrei
Verwaltungsgebühr: 12,50 EUR
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.
Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Pflichten des Grundstückseigentümers
1.Der Grundstückseigentümer hat sein bebautes bzw. eingefriedetes unbebautes Grundstück mit der von der Gemeinde Panketal festgesetzten Hausnummer auf seine Kosten zu versehen.
2.Die Zuständigkeit für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Erneuerung der Hausnummer im Bedarfsfall und bei Umnummerierung liebt beim Grundstückeigentümer.
3.Sofern andere Personen als der Grundstückseigentümer zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt sind, können diese an Stelle des Grundstückseigentümers zu den in Abs. 1 und 2 niedergelegten Pflichten herangezogen werden.
Vergabe der Hausnummer
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Gemeinde Panketal.
Befinden sich mehrere selbstständig nutzbare Gebäude auf einem Grundstück, so erhält jedes eine Hausnummer. Baulich nicht selbstständig zu nutzende Einrichtungen (Schuppen, Garagen, etc.) erhalten keine separate Nummer.
Die Hausnummer ist so zu befestigen, dass sie von der Straße aus deutlich erkennbar ist. Sie soll auch bei Dunkelheit gut sichtbar sein.
Die Hausnummer besteht aus arabischen Ziffern und ggf. einem zugehörigen Buchstaben.
Änderung der Hausnummer
Bei einer Umnummerierung darf die alte Hausnummer erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss aber lesbar bleiben. Die Kosten, die durch die Umnummerierung entstehen, hat der Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigter des betreffenden Grundstückes zu tragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 13 Abs. 1 OBG
Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Panketal über die Vergabe und das Anbringen von Grundstücks-/Hausnummern (Grundstücks-/Hausnummernverordnung) vom 24.02.2006
Erforderliche Unterlagen
- Hausnummernantrag
- amtlicher Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
-Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Grundstücks-/Hausnummer (PDF oder Online-Formular)
-ein Flurkartenauszug bzw. Lageplan mit erkennbarer Lage und Zuwegung des Gebäudes oder eine entsprechende Handskizze
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.
Grundstückseigentümer oder zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
-
Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Auf Antrag kann die Gemeinde Panketal Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn diese zu einer unbilligen Härte führen und der Zweck der Hausnummernverordnung auch auf andere Weise erreicht werden kann .
Zuständige Stelle
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte