Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Einrichtung
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung einzureichen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Sondernutzungsgebühren gemäß Sondernutzungsgebührensatzung (SNS)
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Antrag ist formlos möglich
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
keine
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
ggf. müssen Stellungnahmen weiterer Behörden eingeholt werden
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die formlose Antragstellung ist möglich. Die Formulare/Online-Formulare sollen genutzt werden.
Antrag Inanspruchnahme von Verkehrsflächen
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Den
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund finden Sie
hier
.
Dieses Formular senden Sie ggfs. bitte direkt an die untere Straßenverkehrsbehörde.
Schlagwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung einzureichen
Welche Gebühren fallen an?
Sondernutzungsgebühren gemäß Sondernutzungsgebührensatzung (SNS)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Antrag ist formlos möglich
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
ggf. müssen Stellungnahmen weiterer Behörden eingeholt werden
Formulare
Die formlose Antragstellung ist möglich. Die Formulare/Online-Formulare sollen genutzt werden.
Antrag Inanspruchnahme von Verkehrsflächen
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund finden Sie hier .
Dieses Formular senden Sie ggfs. bitte direkt an die untere Straßenverkehrsbehörde.