Dienstleistung
Vergnügungssteuer
Wo(rauf) wird Vergnügungsseuer erhoben und wie hoch ist sie?
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Steuern
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Fälligkeit der Zahlung:
- für Januar, Februar, März = 15.05.
- für April, Mai, Juni = 15.08.
- für Juli, August, September = 15.11.
- für Oktober, November, Dezember = 15.02. des Folgejahres
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Steuerhöhe kann variieren.
Ausführliche Beschreibung
Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.
In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.
Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.
Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.
Schlagwörter
Spielgeräte, Glücksspiel, Spielautomat, Geldspielautomaten
Welche Fristen muss ich beachten?
Fälligkeit der Zahlung:
- für Januar, Februar, März = 15.05.
- für April, Mai, Juni = 15.08.
- für Juli, August, September = 15.11.
- für Oktober, November, Dezember = 15.02. des Folgejahres
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuerhöhe kann variieren.
Ausführliche Beschreibung
Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.
In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.
Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.
Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.