Änderung der Betreuungszeit Kita/Hort


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Sie möchten eine Änderung der Betreuungszeit für Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort beantragen?


Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Häufig gestellte Fragen

Bei einer Veränderung der Betreuungszeit wird auch der Elternbeitrag neu berechnet. Demzufolge erhalten die Sorgeberechtigten einen Änderungsbescheid des Elternbeitrages.


Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Die Anpassung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich, sofern der Anspruch vorliegt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

-eine Stundenreduzierung ist zum nächsten Monat möglich

-eine Stundenerhöhung wird laut Rechtsanspruchsbescheid vom Landkreis gewährt



Wenn Sie die Betreuungszeit für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) ändern möchten, müssen Sie dies beim Träger beantragen. Eine Änderung der Betreuungszeit kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn sich Ihre berufliche/familiäre Situation verändert.
Der Träger der Kindertagesstätte prüft zunächst Ihren Anspruch.
Längere Betreuungszeiten werden in der Regel gewährleistet, wenn die familiäre Situation des Kindes dies erforderlich macht und sie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) genehmigt sind. Der entsprechende Bescheid vom Jugendamt ist beim Träger der Kindertageseinrichtung vorzulegen. Sie erhalten daraufhin vom Träger der Kindertageseinrichtung eine schriftliche Bestätigung der geänderten Betreuungszeit (in Form einer Vertragsänderung oder in Form eines neuen Elternbeitragsbescheides).


gültige Elternbeitragssatzung der jeweiligen Kommune


  • Antrag auf Änderung der Betreuungszeit (schriftlich oder elektronisch)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

-bei einer Stundenreduzierung ist nur der Antrag ausreichend

-bei einer Stundenerhöhung ist auch der Rechtsanspruchsbescheid vom Landkreis Barnim  vorzulegen. Diesen müssen Sie rechtzeitig beim Landkreis Barnim beantragen



Die Änderung der Betreuungszeit erfordert einen triftigen Grund, welchen Sie im Antrag, falls notwendig, erläutern müssen. Die Kommune kann diesbezüglich Nachweise fordern.


Sie beantragen die Änderung der Betreuungszeit beim Träger der Kindertageseinrichtung. Der Träger prüft Ihren Anspruch. Besteht ein Anspruch, veranlasst der Träger die Anpassung der Betreuungszeit.


Eine Erhöhung der Betreuungszeit ist zeitnah möglich, sofern ein Rechtsanspruch vorliegt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich.


kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Träger der Kindertageseinrichtung (Kitaverwaltung)


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