Dienstleistung
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Warum Zweitwohnungssteuer?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Anzeigepflicht:
Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt, aufgibt, einem Dritten überlässt oder wesentlich verändert, hat dies der Gemeinde Michendorf innerhalb einer Woche nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen.
Mitteilungspflicht:
Steuerpflichtige sind verpflichtet, der Gemeinde Michendorf bis zum 15. Tage des auf die Inbesitznahme folgenden Monats schriftlich oder zur Niederschrift mitzuteilen:
a) den jährlichen Mietaufwand i. S. des § 3 gemäß Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Zweitwohnung, die der Steuer unterliegt und
b) ob die steuerpflichtige Zweitwohnung eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch oder unentgeltlich überlassen wurde.
Steuerpflichtigen sind zur Angabe der Wohnfläche und der Ausstattung der steuerpflichtigen Zweitwohnung nach Aufforderung durch die Gemeinde verpflichtet.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuerschuld wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet.
Dieser jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, welches der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat (Jahresrohmiete) bzw. zu entrichten hätte, wenn er Mieter oder Pächter wäre.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Zweitwohnungssteuer gehört zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung).
Eine Zweitwohnung in der Gemeinde Michendorf ist jede Wohnung, die mindestens 25 m 2 Wohnfläche sowie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom- oder vergleichbare Energieversorgung und Beheizungsmöglichkeit und eine Voraussetzung zum Kochen hat sowie über mindestens ein Fenster verfügt.
Eine Zweitwohnung verliert ihre Eigenschaft nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders genutzt bzw. zeitweilig nicht genutzt wird.
Daneben erteilen die Gemeinden zusätzlich noch unterschiedliche Befreiungsgründe. So können Zweitwohnungen zum Beispiel steuerfrei sein, wenn
- Gartenlauben im Sinne des § 3 Abs. 2 und § 20a des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28.02.1983 (BGBl. I S. 210), in der jeweils gültigen Fassung. Eine Ausnahme bilden diejenigen Gartenlauben, für die vor dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur BRD (vor dem 03.10.1990) ein Recht bestand, diese dauernd zu Wohnzwecken zu benutzen und für die nach § 20a Nr. 8 BKleingG dieses Recht weiter besteht.
- Zweitwohnungen, die nachweislich ganz überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- oder Vermögensanlage) gehalten werden. Eine ganz überwiegende Haltung zur Einkommenserzielung liegt vor, wenn die Zweitwohnung unter solchen objektiven Gesamtumständen inngehabt wird, die erkennen lassen, dass eine Eigennutzung der Zweitwohnung durch den Inhaber oder dessen Angehörigen nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr vorgesehen ist.
Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner.
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Meldegesetz – BbgMeldeG)
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Michendorf
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Bestätigung des Wohnungsgebers/ Meldebescheinigung,
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Das Innehaben einer zweiten Wohnung neben der Hauptwohnung (der sogenannten Zweitwohnung).
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der eingegangenen Erklärung erfolgt die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer mittels Bescheid.
Formulare
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer
FormularDokFormSolutions
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Fachbereich Finanzen
-Sachbereich Steuern-
Tel. 033205 598-24 steuern@michendorf.de
Tel. 033205 598-23 steuern@michendorf.de