Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Jede Person, die in Michendorf eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.


  • Bei Einzug in eine neue Wohnung muss sich die melde-pflichtige Person anmelden
  • Frist: 2 Wochen
  • Gebühren: keine  
  • Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Jede Person, die in Michendorf eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.


Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.


  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

o          des nicht verheirateten Partners

o          von volljährigen Kindern


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • alle Dokumente (z.B. Kinderausweise, Personalausweise und Pässe) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunde der Kinder
  • bei ausländischen Personen, den Pass und die Meldebescheinigung des letzten Wohnortes wenn dieser in Deutschland war
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Formular hier)

Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.


keine


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.


Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person, die Anmeldung für alle Angehörigen vornehmen.

Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift der Einziehenden erforderlich.

Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die für die ordnungsgemäße Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.

Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.


Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.


Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.


Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.


Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 23


Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf

Telefon: 033205 598 40
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf


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