Schulanmeldung, Schulaufnahmeverfahren, Einschulung


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Erstattung des gezahlten Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung


  • Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule
  • bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
  • Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

31.05. des Jahres der Einschulung zur Einreichung der Bestätigung der vorzeitigen Einschulung

Bis 3 Monate nach der Einschulung zur Auszahlung des geleisteten Elternbeitrages


ca. 3 Monate


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

bis 5 Monate


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Das Verfahren ist gebührenfrei durchzuführen.


Die Schulpflicht in Brandenburg beginnt für alle Kinder in dem Jahr, in dem sie bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Sofern Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollendet und Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird, stellen Sie bitte einen Antrag bei der zuständigen Schule im Rahmen der Anmeldung an der Schule.

Die Anmeldung muss in der Regel bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen, der konkrete Tag wird jährlich neu bekannt gemacht. Die zuständige Grundschule ist durch die Schulbezirkssatzung des jeweiligen Schulträgers geregelt. Sofern für einen Wohnsitz deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt wurden, meldet man sein Kind an der Schule der Wahl an. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden. Ein Nachweis zur Teilnahme an der  Sprachstandsfeststellung (in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist bei der Anmeldung in der Schule vorzulegen.

In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemäß § 17a Absatz 2 Satz 5 in Verbindung mit § 17a Absatz 3 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) gilt die Regelung der Elternbeitragsbefreiung ebenfalls für Kinder die vorzeitig eingeschult werden.

Im letzten Jahr vor der Einschulung sind Kita-Kinder in Brandenburg beitragsbefreit. Dies erfolgt in der Regel automatisch. Bei einer vorzeitigen Einschulung kann dies nicht vorzeitig berücksichtigt werden, sodass die Eltern zunächst den Elternbeitrag weiter leisten und die gezahlten Beiträge auf Antrag erstattet bekommen. In diesen Fällen geben die Eltern ihrem Kita-Träger bis zum 31. Mai des Jahres eine Meldung zur vorzeitigen Einschulung ihres Kindes ab. Die zunächst gezahlten Elternbeiträge werden nach Meldung der Eltern von den Kita-Trägern spätestens drei Monate nach der Einschulung des Kindes an die Eltern erstattet.



§ 37 Absatz 3 und 4 Brandenburgisches Schulgesetz

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

§ 17a Absatz 2 Satz 5 KitaG


  • Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung, Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung
  • Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes (dies gilt für Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden)
  • ggf. Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Schule über die vorzeitige Einschulung.


Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens muss festgestellt werden, dass das Kind den Anforderungen des Schulbesuchs in der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule enstprechen kann.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sie haben einen Betreuungsvertrag mindestens seit dem 01.07. des Jahres vor der Einschulung


Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

  • Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita
  • Okt./April – schulärztliche Untersuchung
  • Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule
  • bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
  • Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Einreichung der Bestätigung der vorzeitigen Einschulung der aufnehmenden Schule durch die Erziehungsberechtigten

Prüfung der tatsächlich gezahlten Elternbeiträge durch den zuständigen Sachbearbeiter

Beantragung des Erstattungsbetrages beim Landkreis Potsdam Mittelmark durch den zuständigen Sachbearbeiter

Auszahlung des geleisteten Elternbeitrages an die Erziehungsberechtigten



Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Die für den Wohnort zuständige Grundschule


Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes, Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg, die für den Wohnort zuständige Grundschule


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sachbearbeiter im Kita-Service des Fachbereichs Innere Verwaltung, Bildung und Soziales der Gemeinde Michendorf, die Gemeinde Michendorf ist hier Träger der Kindertagesstätte