Dienstleistung
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ausführliche Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0.
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen:
- Ersterteilungen sowie Erweiterungen der Fahrererlaubnis (inkl. des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren)
- Verlängerungen der Fahrererlaubnis der Klassen C und D
- Neuerteilungen nach Entziehung.
Diese werden dann an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet. Die anfallenden Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten und alle notwendigen einzureichenden Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßen-verkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Per-sonen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zu-lassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Voraussetzungen
- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0.
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen:
- Ersterteilungen sowie Erweiterungen der Fahrererlaubnis (inkl. des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren)
- Verlängerungen der Fahrererlaubnis der Klassen C und D
- Neuerteilungen nach Entziehung.
Diese werden dann an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet. Die anfallenden Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten und alle notwendigen einzureichenden Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefon: 033205 598 43
Telefax: 033205 598 50