Dienstleistung
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0.
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen:
- Ersterteilungen sowie Erweiterungen der Fahrererlaubnis (inkl. des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren)
- Verlängerungen der Fahrererlaubnis der Klassen C und D
- Neuerteilungen nach Entziehung.
Diese werden dann an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet. Die anfallenden Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten und alle notwendigen einzureichenden Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Kurztext
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Teaser
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
- Sie erfüllen die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse.
- Sie haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen.
- Es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Abhängig vom Einzelfall
Hinweise (Besonderheiten)
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0.
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen:
- Ersterteilungen sowie Erweiterungen der Fahrererlaubnis (inkl. des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren)
- Verlängerungen der Fahrererlaubnis der Klassen C und D
- Neuerteilungen nach Entziehung.
Diese werden dann an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet. Die anfallenden Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten und alle notwendigen einzureichenden Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Urheber
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen.
Ansprechpunkt
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 40
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50