Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf hat für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Sondernutzungserlaubnis erlassen. Sofern ausreichende Gründe für das Anbieten von z.B. Waren, das Aufstellen eines Containers oder die Lagerung von Baumaterialien und weitere Arten der Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland vorliegen, muss eine Genehmigung beantragt werden.

Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch (laufen, fahren) hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl die Fahrbahn sowie z.B. auch die Fuß- oder Radwege und Seiten,- Rand,- und Sicherheitsstreifen sowie die Grünstreifen.

Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  • Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske u. ä.
  • Warenauslagen aller Art, soweit von der Straße aus verkauft wird
  • Weihnachtsbaumhandel
  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
  • Warenautomaten, Vitrinen, Schaukästen und sonstige Anlagen über öffentlichem Straßenraum
  • Abstellen von Werbewagen
  • Vorübergehende Anbringung von Schriftbändern, Lichterketten und Girlanden
  • Werbeanlagen aller Art, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird
  • Aushänge, Anschläge an gemeindeeigenen Anschlagflächen
  • Aufsteller, Klappaufsteller
  • Fahrradständer
  • Baustelleneinrichtung, Kranarbeiten, Lagerung von Baustoffen und Container
  • Lieferungen und Straßensperrungen
  • Haltverbot, eingeschränktes Haltverbot und Umzüge
  • Aufstellung von Gerüsten und Baumaschinen
  • Nutzung der Straße während des Einbaus von Anlagen, Kanälen und Leitungen, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen
  • Jede sonstige Art des Eingriffes in die Substanz der Straße
  • Sondernutzungen, die nicht unter vorstehenden Punkten aufgeführt sind z.B. Filmarbeiten,

Erlaubnisfreie Sondernutzungen entnehmen Sie bitte § 4 der Satzung.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, z.B. das Aufstellen eines Containers, die Lagerung von Baumaterialien, Kranarbeiten, Filmaufnahmen und weitere Sondernutzungsarten ist eine Genehmigung durch die Gemeinde Michendorf erforderlic

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich genehmigungspflichti

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Genehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Einzelfallabhängig - die Berechnung erfolgt lt. Satzung gem.§§ 14, 15 i.V. m. der Gebührentariftabelle. Die Angaben der Anzahl der anbringenen Plakate sowie die Angaben zur Örtlichkeit und das verwendende Formular sind erforderlich.

Tariftabelle zur Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Strassen der Gemeinde Michendorf


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Die Bürgerinnen und Bürger oder Firmen stellen einen Antrag auf Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang, Grund und Dauer der Sondernutzung sowie die Angabe der genutzten Fläche in Quadratmeter
  • Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft die Verwaltung die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Voraussetzungen
  • Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten Sondernutzung
  • Zusätzlich ist nach der Straßenverkehrsordnung ein Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen (Kontakt: Landkreis Potsdam Mittelmark, Straßenverkehrsbehörde, Postfach 1138, 14801 Bad Belzig, Tel.: 03327-739 236, E-Mail: fb2@potsdam-mittelmark.de. Diese erstellt eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Hinweis: Jegliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum sind ohne Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers unzulässig und können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Je nach Arbeitsaufkommen und erforderlichem Abstimmungsbedarf mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 6 Wochen.


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


Befahren von Gehwegen, Baustellenzufahrt, Antrag, Absperrungen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baugerüsten, Bauen, Fahrradbügel, Zuwegung, Baustelleneinrichtungen, Baugerüst