Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist in der Gemeinde Michendorf genehmigungspflichtig
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Einzelfallabhängig - die Berechnung erfolgt lt. Satzung gem.§§ 14, 15 i.V. m. der Gebührentariftabelle. Die Angaben der Anzahl der anbringenen Plakate sowie die Angaben zur Örtlichkeit und das verwendende Formular sind erforderlich.
Tariftabelle zur Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Strassen der Gemeinde Michendorf
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 12 Wochen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Je nach Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 6 Wochen.
Ausführliche Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Gemeinde Michendorf hat eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.
Diese soll die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gemeindegebiet sicherstellen.
Demnach ist es untersagt, auf Verkehrsflächen und weiteren öffentlichen Grundstücken unbefugt Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen einzubringen.
In begründeten Fällen kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen und das Anpflanzen auf öffentlichen Verkehrsflächen genehmigen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Gemeinde Michendorf hat für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Sondernutzungserlaubnis erlassen. Sofern ausreichende Gründe für das Anbringen von Plakaten der Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland vorliegen, muss eine Genehmigung beantragt werden.
Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch (laufen, fahren) hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl die Fahrbahn sowie z.B. auch die Fuß- oder Radwege und Seiten,- Rand,- und Sicherheitsstreifen sowie die Grünstreifen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Werbung aus Anlass von Wahlen
- Plakatierung zu besonderen Anlässen (z.B. Veranstaltung
- Eine Gebührenbefreiung liegt gemäß § 15 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Michendorf vor:
- durch Behörden öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie z.B. Verbände zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe
- Sondernutzungen die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zweckn im Sinne des Steuerrechts bzw. religiösen oder politischen Zwecken dienen
- durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf, ihre Gremien und ihre Gemeindeverwaltung
- durch Träger kultureller Veranstaltungen, soweit diese Veranstaltungen unentgeltlich durchgeführt werden (Nachweise sind beizufügen)
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Eine Gebührenbefreiung schließt die Notwendigkeit einer Erlaubnis nach § 7 nicht aus
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Tariftabelle zur Satzung über Sondernutzung an oeffentlichen Strassen der Gemeinde Michendorf
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- § 3 Abs. 3 b), § 5 Abs. 3 sowie § 15 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Michendorf
- § 14 Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
- § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)
Erforderliche Unterlagen
Formular „Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ inkl. Lageplan, Lageskizze (mit eingetragenem Standort der geplanten Pflanzungen) und/ oder Fotodokumentation
Voraussetzungen
- Die Bepflanzung darf nicht in den Straßenkörper eingreifen.
- Die Bäume sind durch die Anpflanzenden auf eigene Kosten zu pflegen und so zu beschneiden, dass die Fahrbahn dauerhaft freigehalten wird. Das Lichtraumprofil auf Gehwegen muss dauerhaft auf 2,5 m, auf Radwegen 2,8 m und auf der Fahrbahn auf 4,5 m Höhe freigehalten werden.
- Der Abstand der Bepflanzung zur Fahrbahn muss mindestens 0,5 m betragen, damit die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt wird. Die Flucht einer bestehenden Baumreihe ist für die Pflanzungen aufzunehmen.
- Um an Kreuzungen eine ausreichende Einsicht sicherzustellen, muss der Abstand der Bäume zum jeweiligen Kreuzungsschnittpunkt mindestens 5 m betragen
- Der Bereich um Straßenlaternen ist auf Grund möglicher Wartungsarbeiten beidseitig auf einer Länge von 1 m von Pflanzen freizuhalten.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Genehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt
Verfahrensablauf
- Die Bürger stellen einen Antrag auf Genehmigung zur privaten Anpflanzung auf öffentlicher Verkehrsfläche.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft ein Mitarbeiter der Verwaltung die Gegebenheiten vor Ort und ob die geplante Pflanzung für den Standort geeignet ist.
- Weiterhin wird geprüft, welche gesetzlichen Grundlagen betroffen sind.
- Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten privaten Anpflanzung.
- Mit der Genehmigung zur privaten Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen kann die Pflanzung durch und auf Kosten der Antragsteller erfolgen .
- Vor dem Pflanzen ist sicherzustellen, dass Beschädigungen der ggf. im Pflanzenbereich befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ausgeschlossen werden.
- Die Pflanzungen sind durch den Antragsteller dauerhaft auf eigene Kosten zu pflegen.
- Ein gemeinsamer Abnahmetermin ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung zu vereinbaren.
- Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Die Bürgerinnen und Bürger, Parteien, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Vereine stellen einen Antrag auf Sondernutzung mit Angaben über die Örtlichkeit, Anlass, Dauer,- Anzahl und Größe der Plakatierung zur Sondernutzung
- Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft die Verwaltung die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Voraussetzungen
- Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten Sondernutzung
Hinweis: Jegliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum sind ohne Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers unzulässig und können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
Rechtsbehelf
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§§ 9, 9a und 18 Brandenburgisches Straßengestzt (BbgStrG)
Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Michendorf
Gebührentabelle Sondernutzungssatzung
Formulare
Formular „Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen“; Schriftform ist erforderlich
Tariftabelle
FormularDokLink
FormularDokLink
Plakatierung Sondernutzung
FormularDokFormSolutions
Antrag Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
FormularDokFormSolutions
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Formular „Antrag auf Genehmigung Plakatierung“; Schriftform ist erforderlich
Tariftabelle
FormularDokLink
FormularDokLink
Plakatierung Sondernutzung
FormularDokFormSolutions
Antrag Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
FormularDokFormSolutions
Zuständige Stelle
Ordnungsamt
Ansprechpunkt
Ordnungsamt
033205/598-52
033205/598-51
033205/598-53