Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.


Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

unter 24 Jahren: 22,80€ (Gültigkeit: 6 Jahre)
über 24 Jahre: 37,00€ (Gültigkeit: 10 Jahre)


Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

 Es besteht keine Umtauschpflicht. Die bisherigen Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

 Für alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr ist der Besitz eines Personalausweises vorgeschrieben. Die Beantragung eines Personalausweises, ist ab der Geburt möglich.

 In solchen Fällen muss dann jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter, Betreuer oder Pfleger) vorliegen. Der Sorgeberechtigte muss sich ebenfalls ausweisen, sowie ggf. das Sorgerecht nachweisen (z.B. nach einer Scheidung). Kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres (max. 3 Monate) ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten nicht erforderlich.

 Sofern eine Betreuung vorliegt, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (Bestallungsurkunde).


  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • der Antragsteller muss grundsätzlich persönlich erscheinen
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde/Eheurkunde
  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
  • Wenn der neue Ausweis gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein in Besitz befindlicher alter Ausweis abzugeben. Sie können Ihren alten Ausweis auch behalten, nachdem er für ungültig erklärt wurde.

bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde


  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Beantragung eines Personalausweises:

  • der Antragsteller muss grundsätzlich persönlich erscheinen
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde/Eheurkunde
  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
  • Wenn der neue Ausweis gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein in Besitz befindlicher alter Ausweis abzugeben. Sie können Ihren alten Ausweis auch behalten, nachdem er für ungültig erklärt wurde.

bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde


Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.


Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.


örtliche Personalausweisbehörde


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf

Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefon: 033205 598 43
Telefax: 033205 598 50


Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf

Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefon: 033205 598 43
Telefax: 033205 598 50


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