Dienstleistung
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Nutzung Sporthallen der Gemeinde Michendorf
Welche Gebühren fallen an?
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Ordnung der Gemeinde Michendorf über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Gemeindezentren und Sporthallen in der jeweils gültigen Fassung.
Ausführliche Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Michendorf darf nur auf Grundlage eines Nutzungsvertrages erfolgen. Dieser wird mit der Gemeindeverwaltung für den gewünschten Zeitraum geschlossen. Auskünfte zur Belegung erteilt der zuständige Sachbereich Soziales.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail) mit Nennung des gewünschten Tages sowie Zeitraumes, Verwendungszweck und Ansprechpartner.
Verfahrensablauf
- schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Michendorf mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung
- Prüfung des Antrages
- schriftliche Mitteilung der Entscheidung
- Erstellung Nutzungsvertrag und Übersendung an den Nutzer
- Rücksendung unterschriebener Nutzungsvertrag an die Gemeinde
- ggf. Aushändigung des Schlüssels, Rückgabe am ersten Werktag nach Beendigung der Nutzung
- Erstellung der Rechnung
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales
Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf
033205/ 598-15
Ansprechpunkt
Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales
Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf
033205/ 598-15