Nutzung kommunale Sportstätte


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Nutzung Sporthallen der Gemeinde Michendorf


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Ordnung der Gemeinde Michendorf über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Gemeindezentren und Sporthallen in der jeweils gültigen Fassung.


Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Michendorf darf nur auf Grundlage eines Nutzungsvertrages erfolgen. Dieser wird mit der Gemeindeverwaltung für den gewünschten Zeitraum geschlossen. Auskünfte zur Belegung erteilt der zuständige Sachbereich Soziales.


schriftlicher Antrag


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail) mit Nennung des gewünschten Tages sowie Zeitraumes, Verwendungszweck und Ansprechpartner.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Michendorf mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung
  • Prüfung des Antrages
  • schriftliche Mitteilung der Entscheidung
  • Erstellung Nutzungsvertrag und Übersendung an den Nutzer
  • Rücksendung unterschriebener Nutzungsvertrag an die Gemeinde
  • ggf. Aushändigung des Schlüssels, Rückgabe am ersten Werktag nach Beendigung der Nutzung
  • Erstellung der Rechnung

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales

Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf

soziales@michendorf.de

033205/ 598-15


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales

Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf

soziales@michendorf.de

033205/ 598-15


Hallenzeiten, Turnhalle, Sportanlage, Platzzeiten