Für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung eine wichtige Bedeutung. Einige Schulen in Brandenburg bieten ihren Schülern ein warmes Mittagessen zum Beispiel im Rahmen eines Ganztagsschulangebots an. 


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sie möchten, dass Ihr Kind ein warmes Mittagessen in der Schule erhält? Dann können Sie dies über den von der Gemeinde Michendorf beauftragten Caterer „RWS Cateringservice GmbH“ direkt bestellen.

Für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung eine wichtige Bedeutung. Für Kinder bis zum Eintritt in die erste Jahrgangsstufe der Schule, die eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf besuchen, sowie für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf wird an Wochentagen (außer an schulfreien Tagen für Kinder, die nicht in einem Hort in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf betreut werden und an den Schließtagen der Kindertagesstätten) ein warmes Mittagessen bereitgestellt.


Sie möchten, dass Ihr Kind ein warmes Mittagessen in der Schule erhält? Dann können Sie dies in der Schule selbst bestellen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen



§ 28 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 34 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

§ 75 Schulgesetz (SchulG)

§ 28 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

§ 34 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)


Auskunft zur Kostenbeteiligung erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt bzw. der Schule.

Eltern mit mehreren Kindern, die am Essensangebot teilnehmen, zahlen in der Regel einen ermäßigten Beitrag.

Einkommensschwache Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschüsse, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Hier werden die Kosten für ein Mittagessen vollständig erstattet.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Auskunft zur Kostenbeteiligung erhalten Sie über die Homepage der Gemeindeverwaltung.

https://www.michendorf.de/seite/601241/ortsrecht-satzungen.html

Einkommensschwache Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschüsse, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Hier werden die Kosten für das Mittagessen vollständig erstattet.

Zuständige Stelle:

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Fachdienst Soziales und Wohnen

Team Bildung und Teilhabe

Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Telefon: 033841 91-368

Telefax: 033841 91-614

E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de


Bitte wenden Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes.


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