Unter nachfolgenden Bedingungen stellt die Kommune Leihfahrzeuge bereit.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf hat die Nutzungsmöglichkeit des Bürgerbusses im Rahmen einer Richtlinie festgelegt.

Das Fahrzeug steht allen kommunalen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden der Gemeinde

Michendorf und den in der Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf aufgeführten Beiräten sowie für die Gemeinde engagierten Bürgerinitiativen und Sponsoren des Busses zur Nutzung zur Verfügung.

Die Vergabe regelt die Gemeinde Michendorf, ein Rechtsanspruch auf Nutzung besteht nicht.

Antragstellende können sich vorab über die Verfügbarkeit des gewünschten Zeitraumes informieren.  

Der Antrag auf Nutzung ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Benutzungstermin - unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bei der Gemeinde Michendorf - zentrale Dienste, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf zu beantragen.

Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur in Deutschland benutzt werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Für die Nutzung des Bürgerbusses ist ein Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Michendorf erforderlich


Unter welchen Bedingungen bietet die Kommune Leihfahrzeuge an?


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Bürgerbusnutzung mit Nutzungsvertrag


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Formular „Nutzungsvertrag Bürgerbus“

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Formular „Nutzungsvertrag Bürgerbus“
  • Er steht allen kommunalen und sozialen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden der Gemeinde Michendorf und den in der Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf aufgeführten Beiräten, den in und für die Gemeinde engagierten Bürgerinitiativen sowie den Sponsoren des Busses zur Nutzung zur Verfügung.
  • Antragsberechtigt ist nur der geschäftsführende Vorstand bzw. die/der Vorsitzende des Vereins oder Verbandes
  • Die Nutzung des Bürgerbusses für parteipolitische Zwecke ist ausgeschlossen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Für die Benutzung des Fahrzeugs wird ein Benutzungsentgelt erhoben. Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Nutzers.

Die Gemeinde Michendorf erhebt zur Deckung von Betriebs- und Reparaturkosten eine Nutzungspauschale von 15,00 € für jeden Tag. Für eine wöchentlich wiederkehrende Nutzung von weniger als vier Stunden am Tag wird eine Nutzungspauschale von 20,00 € im Monat vereinbart.

Wird der Bus nicht vollgetankt zurückgegeben, werden dem Nutzenden die Kosten für das Volltanken sowie zusätzlich eine Verwaltungsgebühr laut Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf in Rechnung gestellt.

Wird der Bus in verschmutztem Zustand zurückgegeben, werden dem Nutzenden die Reinigungskosten sowie zusätzlich eine Verwaltungsgebühr laut Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf in Rechnung gestellt.

Für Verkehrsverstöße während der Nutzung des Fahrzeugs ist der Fahrende verantwortlich. Er trägt verhängte Verwarn- und Bußgelder.

Ferner hat der Nutzende die Kosten zu ersetzen, die dem nachfolgenden Nutzenden aufgrund verspäteter Rückgabe für eine anderweitige Beförderung entstehen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Antragstellende können sich vorab über die Verfügbarkeit im gewünschten Zeitraum informieren.

Bei mehreren Anmeldungen für denselben Tag gilt die Reihenfolge der Anmeldung.

Angaben zu den Fahrzeugführenden müssen im Antrag erfasst werden.

Die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich durch einen Mitarbeitenden der Verwaltung. Hierbei erfolgt - unter Berücksichtigung der Angaben oder Hinweise im Übergabeprotokoll - eine Sichtprüfung auf mögliche Schäden bzw. Vollständigkeit der übergebenen Ausstattung. Der Zeitpunkt der Übergabe und der Rückgabe ist rechtzeitig vorher zwischen den Vertragsparteien abzustimmen

Bei der Übergabe und Annahme werden die Fahrzeugschlüssel, der Fahrzeugschein sowie weitere im Übergabeprotokoll enthaltende Ausstattung übergeben.

Bei Verlust haftet der Nutzer.

Der Nutzer hat sich bei der Fahrzeugübergabe vom technischen, verkehrssicheren und funktionsfähigen Zustand (insbesondere Flüssigkeitsstände - Motoröl, Kühlwasser, Scheibenwischanlage) des Fahrzeugs zu überzeugen und dieses so auch wieder zurückzugeben. Dazu gehört, dass das Fahrzeug nach dem Gebrauch innen gereinigt und voll aufgetankt zurückzugeben wird.

Bei starker Verschmutzung ist das Fahrzeug auch außen zu reinigen. Da das Fahrzeug mit Werbung beklebt ist, darf es nicht mit einem Hochdruckreinigungsgerät gereinigt werden.

Das Fahrzeug wird nur von den vorab registrierten Fahrenden gefahren. Insofern der Nutzer den Fahrer stellt, ist er verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Bei Fahrzeugübernahme erhält die Gemeinde Einsicht in den Führerschein ( in Form einer Kopie) des übernehmenden. Für den Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot.

Im Fahrzeug sind das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken untersagt.

Die Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten und die Verwendung desselben zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gegen Entgelt, z. B. als Mietwagen oder Taxi, sind nicht zulässig. Die von der Gemeinde abgeschlossene Kasko- und Haftpflichtversicherung deckt das Mietwagen- und Taxirisiko nicht ab.

Auftretende Mängel oder Beschädigungen und Verluste sind sofort, spätestens nach der Rückkehr bei der Gemeinde, zu melden.Bei jedem Verkehrsunfall, an dem der Bus beteiligt ist, ist die Polizei hinzuzuziehen und die Gemeinde (spätestens am nächsten Werktag) telefonisch (033205/598-21) bzw. per Fax (-50) oder E-Mail (post@michendorf.de) in Kenntnis zu setzen. Gelingt es dem Nutzer nicht, die Polizei zur Unfallaufnahme zu bewegen (etwa bei Bagatellschäden), so ist er verpflichtet, gemeinsam mit dem Unfallgegner und ggf. mit Zeugen einen Unfallbericht anzufertigen - Namen, Anschriften, Versicherungen, Kennzeichen der Unfallbeteiligten sowie Unfallhergang sind zu notieren - und wenn möglich, der Unfallort und der Schaden zu fotografieren. Schuldanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden

Notwendige Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde Michendorf vorgenommen werden und sind ausschließlich von einer Fachwerkstatt durchzuführen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

zwischen 1 und 2 Tagen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sekreteriat

Postdamer Str. 33

14552 Michendorf

Tel: 033205 598 21

Fax: 033205 598 50

Mail: post@michendorf.de


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sekreteriat

Postdamer Str. 33

14552 Michendorf

Tel: 033205 598 21

Fax: 033205 598 50

Mail: post@michendorf.de


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