Dienstleistung
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Gemeinde Michendorf ist Straßenbaulastträger der öffentlich oder fiktiv gewidmeten Verkehrsflächen. Daraus resultiert die Verpflichtung, die Straßen jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Somit ergibt sich aber auch die Befugnis, alle dieser Verpflichtung entgegenstehenden Eingriffe in den Straßenkörper zu unterbinden. Aufgrund der Erheblichkeit eines Eingriffs bedürfen Arbeiten, d.h. jede von den Anliegern gewünschte Straßenveränderung, daher der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. Diese Zustimmung (Erlaubnis) ist gemäß § 5 Satz 2 der gemeindlichen Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten vor der Durchführung entsprechender Arbeiten bei der Gemeinde zu beantragen. Von Seiten der Gemeindevertretung wurden hierzu gestalterische Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.michendorf.de/seite/601241/ortsrecht-satzungen.html
Kurztext
Für Grundstücke, die noch nicht an die öffentliche Straße angeschlossen sind, ist die Errichtung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sowie deren späteren Bestand im öffentlichen Straßenraum sind durch den Straßenbaulastträger zu genehmigen. Der Antrag ist an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land) zu richten.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Teaser
Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Der Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen ist bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder / H. zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 18, 22 BbgStrG
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
§ 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Erforderliche Unterlagen
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Antrag einer Erlaubnis für Zufahrt/Zuwegung/Baustellenzufahrt
Voraussetzungen
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Der Eingriff in den öffentlichen Straßenraum darf aufgrund von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich nur durch eine für den Straßenbau oder eine im Garten- und Landschaftsbau zugelassenen Fachfirma durchgeführt werden. Die Ausführung der Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch Privatpersonen ist unzulässig.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Antrag Herstellung einer Zufahrt
Onlineformular
Fertigstellungsmeldung
Onlineformular
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Bau-Ordungsrecht
Frau Schlegel
Poststr. 1
14552 Michendorf
Tel.:033205 598-38
Ansprechpunkt
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)