Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf ist Straßenbaulastträger der öffentlich oder fiktiv gewidmeten Verkehrsflächen. Daraus resultiert die Verpflichtung, die Straßen jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Somit ergibt sich aber auch die Befugnis, alle dieser Verpflichtung entgegenstehenden Eingriffe in den Straßenkörper zu unterbinden. Aufgrund der Erheblichkeit eines Eingriffs bedürfen Arbeiten, d.h. jede von den Anliegern gewünschte Straßenveränderung, daher der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. Diese Zustimmung (Erlaubnis) ist gemäß § 5 Satz 2 der gemeindlichen Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten vor der Durchführung entsprechender Arbeiten bei der Gemeinde zu beantragen. Von Seiten der Gemeindevertretung wurden hierzu gestalterische Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.michendorf.de/seite/601241/ortsrecht-satzungen.html  


Für Grundstücke, die noch nicht an die öffentliche Straße angeschlossen sind, ist die Errichtung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sowie deren späteren Bestand im öffentlichen Straßenraum sind durch den Straßenbaulastträger zu genehmigen. Der Antrag ist an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land) zu richten.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen


Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

Der Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen ist bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder / H. zu stellen.   


Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Antrag einer Erlaubnis für Zufahrt/Zuwegung/Baustellenzufahrt

Fertigstellungsmeldung


Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Der Eingriff in den öffentlichen Straßenraum darf aufgrund von Gewährleistungsan­sprü­chen grundsätzlich nur durch eine für den Straßenbau oder eine im Garten- und Land­schaftsbau zugelassenen Fachfirma durchgeführt werden. Die Ausführung der Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch Privatpersonen ist unzulässig.


Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt


Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.


max. 3 Monate


Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO


Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich


Antrag Herstellung einer Zufahrt
Onlineformular

Fertigstellungsmeldung
Onlineformular

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Bau-Ordungsrecht

Frau Schlegel

Poststr. 1

14552 Michendorf

Tel.:033205 598-38


Gemeinde (Tiefbauamt)

Kreis (Tiefbauamt)

Land (Landesbetrieb Straßenwesen)


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