Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/ Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.

Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Hausnummern dienen der Ordnung und Orientierung innerhalb von besiedelten Gebieten und werden amtlich für Grundstücke/ Gebäude vergeben.


Hausnummern werden von der Kommune vergeben.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Amtliche Vergabe von Hausnummern zur Orientierung


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 7  Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Michendorf

Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Antrag auf Vergabe einer Grundstücksnummern (Hausnummer), ggf. Bevollmächtigung

Lageplan/ Teilungsplan nebst Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Neuerrichtung bzw. Umnutzung von Grundstücken/ Gebäuden für eine Wohn- oder Gewerbenutzung


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemäß der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf, Gebührentarif Nr. 11 in Höhe von 12,50 €.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Der/die Grundstückseigentümer/-in beantragt die amtliche Festsetzung von Hausnummern für bestehende oder neu zu errichtende Gebäude. Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen und leserlich zu erhalten.


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Die Bearbeitungszeit kann variieren. In der Regel wird von 2-4 Wochen ausgegangen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Fachbereichsleiterin Finanzen,

Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf


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10.02.2023


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf


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Fachbereich Finanzen

-Sachbereich Liegenschaften-

Herr Höppner             Tel. 033205 598-29                liegenschaften@michendorf.de

Frau Schinke              Tel. 033205 598-46                liegenschaften@michendorf.de


Grundstück, Vergabe von Hausnummern