Dienstleistung
Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Amtliche Vergabe von Hausnummern zur Orientierung
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf, Gebührentarif Nr. 11 in Höhe von 12,50 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann variieren. In der Regel wird von 2-4 Wochen ausgegangen.
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/ Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 7 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Michendorf
Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Vergabe einer Grundstücksnummern (Hausnummer), ggf. Bevollmächtigung
Lageplan/ Teilungsplan nebst Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters
Voraussetzungen
Neuerrichtung bzw. Umnutzung von Grundstücken/ Gebäuden für eine Wohn- oder Gewerbenutzung
Verfahrensablauf
Der/die Grundstückseigentümer/-in beantragt die amtliche Festsetzung von Hausnummern für bestehende oder neu zu errichtende Gebäude. Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen und leserlich zu erhalten.
Formulare
Zuständige Stelle
Gemeinde Michendorf
Ansprechpunkt
Fachbereich Finanzen
-Sachbereich Liegenschaften-
Tel. 033205 598-26 liegenschaften@michendorf.de
Tel. 033205 598-25 liegenschaften@michendorf.de