Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Für Grabstätten sind sogenannte Ruhezeiten vorgesehen. Innerhalb der Ruhefrist darf in der Regel keine Grabauflösung vorgenommen werden. Ist die Ruhezeit vergangen und das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ausgelaufen, wird ein Grab in der Regel abgeräumt, eingeebnet und aufgelöst, sodass es neu belegt werden kann. Die Ruhezeit ist die Zeit, in der die Totenruhe nicht gestört und ein Grab nicht aufgelöst werden darf. In der Gemeinde Michendorf liegt die Ruhezeit für ein Grab bei zwanzig Jahren. Das Nutzungsrecht kann nur verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.

Das Abräumen des Grabes bedeutet, dass sämtlicher Grabschmuck von der Grabstätte entfernt werden muss. Dazu gehören beispielsweise Grablaternen, Grabkreuze, Grabvasen sowie Grabsteine, Grabplatten und Grabeinfassungen. Auch die Grabbepflanzung ist zu entfernen.

Nach Ablauf der Ruhefrist besteht für Angehörige die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einem Grab zu verlängern.

Nutzungsrecht für Wahlgräber - Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab kann beliebig oft verlängert werden, sodass die Ruhezeit neu beginnt. Allerdings müssen dann auch für die volle Dauer der Ruhefrist erneut die Grabnutzungsgebühren entrichtet werden.

Nutzungsrecht für ein Familiengrab - Unabhängig davon verlängert sich das Nutzungsrecht an einer Grabstätte dann, wenn es sich beispielsweise um ein Familiengrab handelt, in dem ein weiteres Familienmitglied bestattet wird. Denn es gilt, dass nach jeder Bestattung die volle Dauer der Ruhefrist eingehalten werden muss. In einem solchen Fall müssen die Grabnutzungsgebühren jedoch nur anteilig entrichtet werden.

Nutzungsrecht für Reihengräber - Für ein Reihengrab kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Ist die Ruhezeit abgelaufen, wird das Grab aufgelöst und neu vergeben.


- Antrag auf Zulassung der Arbeiten bei der Friedhofsverwaltung notwendig

- Einhaltung der Satzungsvorschriften muss gewährleistet werden


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Ist die Ruhezeit vergangen und das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ausgelaufen, wird ein Grab in der Regel abgeräumt, eingeebnet und aufgelöst.
  • Nutzungsrechte können auf Antrag verlängert werden.
  • Die Höhe der Kosten richtet sich bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach der Friedhofgebührensatzung bzw. bei der Beräumung einer Grabstätte durch Dritte nach den tatsächlichen Aufwendungen und Zeitanteilen.

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sie können ein Grab auf einem kommunalen Friedhof beräumen oder beräumen lassen.


kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Formular „Grabräumung“ oder Verlängerung des „Nutzungsrechts“

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde

entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf
  • Die Kosten für eine Grabauflösung (Sonderleistungen, die nicht in der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf aufgeführt sind) müssen vom letzten Nutzungsberechtigten oder einen Angehörigen des Verstorbenen getragen werden. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: regionale Preisschwankungen, Größe der Grabstätte, Aufwand für den beauftragten Dienstleister. Berücksichtigt werden die tatsächlich anfallenden Kosten.

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • steht die Grabauflösung bevor, erhalten die Angehörigen des Verstorbenen oder die Nutzungsberechtigten an der Grabstätte eine entsprechende Nachricht von der Friedhofsverwaltung. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, muss das Grab fristgerecht geräumt werden. Den Antrag zur Auflösung einer Grabstelle stellt in der Regel der letzte Nutzungsberechtigte bei der kommunalen Friedhofsverwaltung
  • ein bis zweimal im Jahr werden diese Grabräumungen durch ein vorher beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Nach der Rechnungslegung gegenüber der Verwaltung werden die entsprechenden tatsächlichen Kosten an die Antragsteller umgelegt

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Je nach Arbeitsaufkommen und erforderlichem Abstimmungsbedarf variiert die Bearbeitungszeit. Über den Antrag wird zwischen 2-3 Wochen entschieden.

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss immer vor der Bestattung beantragt werden.

schriftlicher Antrag


Antrag Grabräumung
Onlineformular

Antrag auf Errichtung eines Grabmals / einer Grabeinfassung
Onlineformular

kommunale Friedhofsverwaltung