Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

  • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
  • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses

  • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
  • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
    benötigt wird.
     

Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses.


Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?


Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • die schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • formloser Antrag (bei Einreichung über den Postweg)
  • Aufforderung vom Arbeitgeber/Behörde mitbringen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich im Bürgerservice gestellt werden.

  • Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Michendorf meldebehördlich registriert sind.
  • Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
  • Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister.
  • Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z.B. Bewerbung) benötigt wird.
  • Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
  • Aufforderung vom Arbeitgeber/Behörde mitbringen

13,00 Euro


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

13,00 EUR


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • persönlich im Büro des Bürgerservice der Gemeinde Michendorf (Poststraße 1). 
  • schriftlich über den Postweg (Gemeinde Michendorf, Bürgerservice). Bitte geben Sie im formlosen Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses Ihre Personaldaten an (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.

Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeindeverwaltung  Michendorf

Bürgerservice

Poststr. 1

14552 Michendorf

Telefon: 033205 598 40
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeindeverwaltung  Michendorf

Bürgerservice

Poststr. 1

14552 Michendorf

Telefon: 033205 598 40
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Telefax: 033205 598 50