Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Du möchtest in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigst Du keine Vorkenntnisse. Wenden dich bitte einfach an die Freiwillige Feuerwehr in Deiner Gemeinde.

 Du solltest

  • mindestens 16 Jahre alt sein (wenn Du jünger bist, kannst Du in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten)

Hinweis: die Aufnahme des Bewerbers, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

  • Einwohner in der Trägerschaft des Brandschutzes sein,
  • über eine gute körperliche und geistige Verfassung verfügen,
  • Bereitschaft zur Grundausbildung Truppmann/ -frau Teil I und Teil II haben
  • nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.

Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr werden können. 


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Hier erfährst Du, wie Du Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr werden kannst. 


Wie werde ich Mitglied der freiwilligen Feuerwehr?


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Wie wird man Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr?



Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG
  • Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr – TVFF)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Einwohner der Gemeinde Michendorf frühestens mit vollendetem 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 67. Lebensjahr


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

keine


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Aufnahme erfolgt nach Abgabe eines schriftlichen oder elektronischen Antrags. Dieser ist an den Träger des Brandschutzes, die Gemeinde Michendorf, zu richten.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

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Antrag freiwillige Feuerwehr
Onlineformular

Antrag Jugendfeuerwehr
Onlineformular

Antrag Verdienstausfall
Onlineformular