Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.

Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Gemeindekasse Michendorf eine Mahnung. Es wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden.

Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor der Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung freiwillig zu begleichen. Durch die Mahnung entstehen weitere Kosten, wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge oder Verzugszinsen.

Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt werden muss, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen, und die Angelegenheit umgehend zu regeln.

Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist von einer Woche wären wir bei Nichtzahlung zu unserem Bedauern gezwungen, die Zwangsvollstreckung anzuordnen. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche Kosten!


Die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen und das vorangehende Mahnverfahren sind gesetzlich geregelt.


Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Mahngebühren werden gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 VwVGBbg i.V.m. § 4 BbgKostO erhoben und betragen mindestens 5,00 €.

Säumniszuschläge werden gemäß § 240 (1) AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis festgesetzt. Die Höhe beträgt eins von Hundert der abgerundeten rückständigen Forderung. Verzugszinsen werden gemäß § 288 Bürgerliches Gesetzbuches bei privatrechtlichen Forderungen erhoben.


Vollstreckung durch den Zoll


Der Zoll als Vollstreckungsbehörde

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Zahlen Sie fristgemäß – spätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Mahngebühren werden gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 VwVGBbg i.V.m. § 4 BbgKostO erhoben und betragen mindestens 5,00 €.

Säumniszuschläge werden gemäß § 240 (1) AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis festgesetzt. Die Höhe beträgt eins von Hundert der abgerundeten rückständigen Forderung. Verzugszinsen werden gemäß § 288 Bürgerliches Gesetzbuches bei privatrechtlichen Forderungen erhoben.

Zusätzliche Kosten sind ärgerlich, lassen sich aber leicht von Ihnen vermeiden:

Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat.

Die Gemeindekasse bucht die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab und Sie geraten nicht mehr in Zahlungsverzug. Ein weiterer Vorteil beim Lastschrifteinzug sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelanweisungen oder Dauerauftrag.

Dieses Mandat gilt dann bis auf weiteres und kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Das notwendige Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Online- Formulare in der Abteilung Finanzen.

Falls Sie eine Frage zu dem Einzugsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeindekasse
Potsdamer Straße 33
14552 Michendorf

Tel.: 033205 / 598 28
kasse@michendorf.de


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeindekasse
Potsdamer Straße 33
14552 Michendorf

Tel.: 033205 / 598 28
kasse@michendorf.de