Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. 

  • Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. 
  • Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. 
  • Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. 
  • Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung  bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). 
  • Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. 
     

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Jeden Donnerstag findet in der Zeit zwischen 10 und 17 Uhr auf dem Platz vor dem Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“ der Wochenmarkt statt. Hier hat sich ein buntes Markttreiben mit breitem Angebot etabliert. Von frischem Obst und Gemüse über ofenwarme Backwaren bis hin zu türkischen Feinkostspezialitäten lässt sich in Michendorf eine große Vielfalt für die Michendorferinnen und Michendorfer sowie Besucher finden. Das Marktgeschehen und -angebot soll auch zukünftig erweitert werden.


  • Verkaufsveranstaltung Festsetzung
  • Zuverlässigkeit der Veranstalterin bzw. des Veranstalters und der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen wird überprüft
  • Bei genehmigtem Markt werden mindestens 12 gewerbliche Teilnehmende (Stände) zugelassen
  • Bei einer öffentlichen Fläche wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt
  • Findet die Veranstaltung auf einem privaten Grundstück statt, wird die Erlaubnis der Inhaberin oder des Inhabers benötigt
  • Die Festsetzung (Genehmigung) bewirkt, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit ist (z. B. Reisegewebekarte, der Einhaltung der allgemeinen Ladenschlusszeiten und der Sonn- und Feiertagsruhe nach dem Arbeitszeitgesetz, d.h. Sonntagsverkauf ist möglich).
     

Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Wenn Sie als Warenanbieter am Wochenmarkt in der Gemeinde Michendorf auf dem Parkplatz des Gemeindezentrums „Zum Apfelbaum“ teilnehmen möchten, ist eine Genehmigung des Veranstalters erforderlich


  • Führungszeugnis 
  • Gewerbezentralregisterauszug 
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

  • Sondernutzungserlaubnis
     

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Das Anmeldeformular muss durch die potenziellen Marktteilnehmer ausgefüllt werden und ist mindestens fünf Werktage vor dem nächsten Markttag schriftlich (Gemeindeverwaltung Michendorf, Frau Magritz, Poststraße 1, 14552 Michendorf) oder elektronisch an s.magritz@michendorf.de zu richten. Der Antrag kann für einen einzelnen Markttag (Tagesantrag) oder für die Teilnahme über einen längeren Zeitraum (Dauerantrag) gestellt werden.


Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
  • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
  • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
     

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Teilnahmeberechtigt ist jeder, dessen Angebot zu dem in § 3 der Marktordnung der Gemeinde Michendorf genannten Warensortiment zählt. Wer eine Reisegewerbekarte führen muss, ist verpflichtet, diese vor Antritt des Platzes der Marktaufsicht vorzuzeigen. Soweit erforderlich, muss ein Gesundheitszeugnis nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mitgeführt werden. Erforderliche Schulungen sind rechtzeitig vor Beginn des Verkaufs zu absolvieren.


Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Ergänzung Land Brandenburg:

Die Kosten für die Festsetzung einer Veranstaltung betragen gemäß Ziff. 2.3.1 der Verordnung über Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie 56,00 – 2.267,00 €.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Kosten richten sich nach der Marktordnung der Gemeinde Michendorf. Die Standgebühren betragen 2 € je m², bei Dauernutzung 1/3 Rabatt, zzgl. einer Strompauschale i.H.v. 5 € (pro Markttag, sofern erforderlich).


Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

  • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
    • Veranstaltungstermin
    • Ort
    • Öffnungszeiten
    • Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
    • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
    • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
    • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
     

In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

In der Regel erhalten Sie innerhalb von einer Woche Rückmeldung auf Ihre Anfrage.


Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.


Formulare: nein 

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Anmeldung für den Michendorfer Wochenmarkt
Onlineformular

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 


Zuständig für die Festsetzung einer Messe (§ 64 GewO), Ausstellung (§ 65 GewO) oder eines Großmarktes (§ 68 GewO) sind die Kreisordnungsbehörden.

Zuständig für die Festsetzung eines Wochenmarktes (§ 67 GewO), Spezialmarktes (§ 68 Absatz 1 GewO) oder Jahrmarktes (§ 68 Absatz 2 GewO) sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden Gemeinden, mitverwalteten Gemeinden und kreisfreien Städte.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Abteilung Ordnung


Ansprechpartner sind für Messen, Ausstellungen und Märkte die Kreisordnungsbehörden, für Wochen-, Spezial- oder Jahrmärkte die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden Gemeinden, mitverwalteten Gemeinden und kreisfreien Städte.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Fr. Margritz

SB Querschnittsaufgaben, Controlling und Projekte

Poststr. 1

14552 Michendorf

Tel.: 033205/598-13

Mail: s.magritz@michendorf.de


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