Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.


Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


Ergänzung Land Brandenburg:

Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen


Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Ergänzung Land Brandenburg:

Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel

•   amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

•   ggf. aktuelle Meldebescheinigung

•   aktuellen Führerschein

•   Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

•   Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.


Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Ergänzung Land Brandenburg:

Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.


Ergänzung Land Brandenburg:

Schriftform erforderlich

Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde


Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.


Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.


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