Dienstleistung
Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
Ausführliche Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
-
die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). -
die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0.
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen:
- Ersterteilungen sowie Erweiterungen der Fahrererlaubnis (inkl. des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren)
- Verlängerungen der Fahrererlaubnis der Klassen C und D
- Neuerteilungen nach Entziehung.
Diese werden dann an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet. Die anfallenden Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten und alle notwendigen einzureichenden Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Ergänzung Land Brandenburg:
Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
• ggf. aktuelle Meldebescheinigung
• aktuellen Führerschein
• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
• Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde
Hinweise (Besonderheiten)
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel unter der Telefonnummer 03327 739 0.
Das Einwohnermeldeamt nimmt folgende Führerscheinanträge zu den Sprechzeiten entgegen:
- Ersterteilungen sowie Erweiterungen der Fahrererlaubnis (inkl. des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren)
- Verlängerungen der Fahrererlaubnis der Klassen C und D
- Neuerteilungen nach Entziehung.
Diese werden dann an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet. Die anfallenden Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten und alle notwendigen einzureichenden Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Fahrererlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark, Am Gutshof 1-7 in 14542 Werder/Havel
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefon: 033205 598 43
Telefax: 033205 598 50