Dienstleistung
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Wer braucht ein Ehefähigkeitszeugnis?
Welche Gebühren fallen an?
- 41 Euro, sofern nur deutsches Recht zu beachten ist
- 66 Euro Ehefähigkeitszeugnis, deutsches und ausländisches Recht
-
Weitere Gebühren können anfallen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, wird von der zuständigen ausländischen Behörde oft die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Einzugsbereich der Verlobte seinen Wohnsitz hat, bzw. bei Wohnsitz im Ausland, seinen letzten Wohnsitz hatte. Sind Sie also hier gemeldet, oder waren Sie vor dem Wegzug ins Ausland zuletzt hier gemeldet, so müssen Sie das Ehefähigkeitszeugnis im Standesamt Michendorf beantragen.
Auskunft darüber, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland benötigt werden, können Ihnen die Botschaften und Konsulate des jeweiligen Staates erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG) Anlage (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis
Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
Personenstandsgesetz (PStG) § 12 Anmeldung der Eheschließung
Personenstandsgesetz (PStG) § 39 Ehefähigkeitszeugnis
Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung des Antrags § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Notwendige Unterlagen (im Original):
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für Ihren Geburtsort zuständig ist)
- aktuelle Erweiterte Meldebescheinigung
- sofern Sie schon einmal verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft/Ehe begründet haben, die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
bei ausländischen Staatsangehörigen:
- gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde (Notwendigkeit der Prüfung durch Legalisation oder Apostille beachten)
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- aktuelle Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Nachweis über die letzte Ehe und deren Auflösung (Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde)
Für alle Urkunden und Bescheinigungen in fremdländischer Sprache müssen zusätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorgelegt werden, die nur von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden. Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind immer die Unterlagen von beiden Verlobten vorzulegen.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
- Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus
Online-Beantragung:
- Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Frist: 1 Monat
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes
Ansprechpunkt
Sprechzeiten des Standesamtes:
Dienstag
von 9:00 bis 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
von 9:00 bis 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner sind:
Standesbeamtin
Tel. 033 205/598-45
Fax: 033 205/598-50
Email:
standesamt@michendorf.de