Dienstleistung
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Ausführliche Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.
- Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
- Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
- Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Wurde der Personalausweis gestohlen, ist dies umgehend bei der Polizei anzuzeigen. Der Diebstahl Ihres Dokumentes muss zusätzlich und umgehend im Bürgerservice der Gemeinde Michendorf gemeldet werden. Hierzu ist die offizielle Diebstahlsanzeige der Polizei einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Wurde der Personalausweis gestohlen, ist dies umgehend bei der Polizei anzuzeigen. Der Diebstahl Ihres Dokumentes muss zusätzlich und umgehend im Bürgerservice der Gemeinde Michendorf gemeldet werden. Hierzu ist die offizielle Diebstahlsanzeige der Polizei einzureichen
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Wurde der Personalausweis gestohlen, ist dies umgehend bei der Polizei anzuzeigen. Der Diebstahl Ihres Dokumentes muss zusätzlich und umgehend im Bürgerservice der Gemeinde Michendorf gemeldet werden. Hierzu ist die offizielle Diebstahlsanzeige der Polizei einzureichen
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeindeverwaltung Michendorf
Bürgerservice
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Tel.: 033205 598-0
Fax: 033205 598-50
Mail: post@michendorf.de
www.michendorf.de
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Polizei:
Herr Hans-Thomas Christ
Telefon: 033204 362632
Telefax: 0331 28346-151874
Mobil: 0160 93416365
E-Mail-Adresse
hans-thomas.christ@polizei.brandenburg.de
zum Revierpolizisten
Zuständigkeit
die Ortsteile der Gemeinde Michendorf: Wildenbruch, Stücken, Fresdorf, Siedlung Six, Lehnmarke; Langerwisch, Bergheide
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeindeverwaltung Michendorf
Bürgerservice
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Tel.: 033205 598-0
Fax: 033205 598-50
Mail: post@michendorf.de
www.michendorf.de
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Polizei:
Herr Hans-Thomas Christ
Telefon: 033204 362632
Telefax: 0331 28346-151874
Mobil: 0160 93416365
E-Mail-Adresse
hans-thomas.christ@polizei.brandenburg.de
zum Revierpolizisten
Zuständigkeit
die Ortsteile der Gemeinde Michendorf: Wildenbruch, Stücken, Fresdorf, Siedlung Six, Lehnmarke; Langerwisch, Bergheide