Über ein  Bürgerbudget  können die Bürgerinnen und Bürger eigene, gemeinwohl- orientierte Projekte umsetzen, die von A wie Abenteuerspielplatz bis Z wie Zukunftswerkstatt reichen können.


Im Rahmen eines Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte aus der Bürgerschaft umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als Experten in die Gestaltung ihres direkten Umfelds mit einzubeziehen.

Das Bürgerbudget läuft typischerweise in mindestens 4 bzw. 5 Phasen ab:

  • Information: Zunächst wird umfassend über das Bürgerbudget informiert, insbesondere über die zuvor festgelegten Rahmenbedingungen und Kriterien, welche die Projekte erreichen müssen, um förderungsfähig zu sein.
  • Konsultation: Während der Konsultationsphase wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Vorschläge einzureichen und zum Teil auch die Vorschläge anderer zu kommentieren.
  • Überprüfung: Nach Ende der Konsultation werden alle Vorschläge daraufhin überprüft, ob sie den zuvor festgelegten Kriterien entsprechen. Diese Überprüfung findet meist durch die Stadtverwaltung statt, kann aber auch gemeinsam mit einer Jury aus der Bürgerschaft erfolgen.
  • Abstimmung: Alle Ideen, die den formalen Kriterien entsprechen, werden anschließend zur Abstimmung freigegeben. In einer festgelegten Zeitspanne können jetzt wiederum die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, welche Vorschläge und Ideen sie für wichtig halten.

Umsetzung: Die Gewinner-Ideen werden anschließend ggf. politisch beschlossen und umgesetzt. Je nach Vorschlag ist es auch möglich, dass die Umsetzung durch den Ideengeber erfolgt oder zumindest unterstützt wird.


Einwohnerbeteiligung, Bürgerprojekte, Förderung, Bürgerbeteiligung