Dienstleistung
Breitensport Förderung
Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Förderung des Sports
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- bis 31.12. des laufenden Jahres: Antragsstellung Sportförderung für das kommende Jahr
- bis 30.11. des laufenden. Jahres: Mittelabruf für das laufende. Jahr
Bearbeitungsdauer
Nicht definierbar
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
4 Wochen von der Einreichung der Unterlagen bis zum Bescheid
Ausführliche Beschreibung
Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Gemeinde Michendorf fördert und unterstützt, unter Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die in der Gemeinde ansässigen Sportvereine. Die Förderung soll allen Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde ermöglichen, sich sportlich zu betätigen. Die Sportvereine in der Gemeinde Michendorf werden u.a. mit einem finanziellen Zuschuss für Jugendarbeit und gezielte Anschaffungen, die den Vereinszwecken dienen, unterstützt.
Rechtsgrundlage(n)
Landeshaushaltsordnung
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Richtlinie für die kommunale Förderung des Sportes in der Gemeinde Michendorf (Sportförderrichtlinie)
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Satzung des Vereins (bei erstmaliger Antragsstellung)
- aktueller Vereinsregisterauszug
- aktuelle Mitgliederzahl gemäß Meldung an den Landessportbund
Voraussetzungen
Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- eingetragener gemeinnütziger Sportverein
- ansässig in der Gemeinde Michendorf
Verfahrensablauf
Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Einreichung eines formlosen schriftlicher Antrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Gemeindeverwaltung
- Prüfung des Antrages durch die Gemeindeverwaltung
- Erstellung Zuwendungsbescheid/Ablehnungsbescheid durch die Gemeindeverwaltung
- Mittelabruf bis zum 30.11. des bewilligten Jahres bei der Gemeindeverwaltung durch Einreichung der Belege, die gezielte Anschaffungen, die den Vereinszwecken dienen, darlegen
- Auszahlung der Mittel
Formulare
Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Referat 24
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales;
Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf
033205/598-15