Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf fördert und unterstützt, unter Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die in der Gemeinde ansässigen Sportvereine. Die Förderung soll allen Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde ermöglichen, sich sportlich zu betätigen. Die Sportvereine in der Gemeinde Michendorf werden u.a. mit einem finanziellen Zuschuss für Jugendarbeit und gezielte Anschaffungen, die den Vereinszwecken dienen, unterstützt.


Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme


Nicht definierbar



Landeshaushaltsordnung
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz)

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Landeshaushaltsordnung
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Richtlinie für die kommunale Förderung des Sportes in der Gemeinde Michendorf (Sportförderrichtlinie)


Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Satzung des Vereins (bei erstmaliger Antragsstellung)
  • aktueller Vereinsregisterauszug
  • aktuelle Mitgliederzahl gemäß Meldung an den Landessportbund

Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • eingetragener gemeinnütziger Sportverein
  • ansässig in der Gemeinde Michendorf

Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Einreichung eines formlosen schriftlicher Antrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Gemeindeverwaltung
  • Prüfung des Antrages durch die Gemeindeverwaltung
  • Erstellung Zuwendungsbescheid/Ablehnungsbescheid durch die Gemeindeverwaltung
  • Mittelabruf bis zum 30.11. des bewilligten Jahres bei der Gemeindeverwaltung durch Einreichung der Belege, die gezielte Anschaffungen, die den Vereinszwecken dienen, darlegen
  • Auszahlung der Mittel

Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Abteilung 2, Referat 24


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Abteilung 2, Referat 24


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales; Herr Koch

Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf

soziales@michendorf.de

033205/598-56


Sportförderung, Sportveranstaltungen, Sportvereine, Freizeitsport, Sport