Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.


Dieses Verbot gilt jedoch nicht

  • für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie
  • für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.
  • Für Außengastronomie in bestimmten Fällen

Darüber hinaus kann die zuständige Stelle auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen. Diese treffen zu, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse liegt oder im besonderen Interesse eines Beteiligten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Solche Ausnahmegenehmigungen können für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar und für Messen, Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie für die Außengastronomie durch ordnungsbehördliche Verordnung zugelassen werden. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist. 


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Nach dem Immissionsschutzgesetz des Landes Brandenburg sind Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören. Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. Auch tagsüber die Benutzung von Tonträgern untersagt, wenn unbeteiligte Personen erheblich belästigt ist werden. Eine Ausnahmegenehmigung wird nur für öffentliche Veranstaltungen oder im überwiegenden öffentlichen Interesse erteilt.

Die Gemeinde Michendorf kann auf Antrag gemäß § 11 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes Brandenburg i. V. m. § 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Michendorf Ausnahmen zulassen.

Diese sind möglich, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im besonderen Interesse eines Beteiligten liegt. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Gem. § 11 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg können solche Ausnahmegenehmigungen für das Abspielen von Tonwiedergabegeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten oder Knallgeräten genehmigt werden.

Ein öffentliches Bedürfnis oder Interesse liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist. Die Gemeinde Michendorf genehmigt Ausnahmen im Rahmen von privaten Feierlichkeiten nur, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich grundsätzlich an die geschützten gesetzlichen Zeiten zur Nachtruhe halten.


Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Es können Anträge auf Ausnahmegenehmigung für die Benutzung von Tonträgern, Störung der Nachtruhe, Störung an Sonn- und Feiertagen oder für die Durchführung von Public Viewing-Veranstaltungen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung oder für eine Veranstaltung, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, gestellt werden. Private Feierlichkeiten und Veranstaltungen sind davon ausgenommen.


Betätigungen, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können, können nur ausnahmsweise erlaubt werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Betätigungen, die die Nachtruhe (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) stören, können nur ausnahmsweise erlaubt werden.



Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 4 Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg i.V.m. § 15 Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Michendorf
  • § 2 Feiertagsgesetz
  • Landesimmissionsschutzgesetz des Landes Brandenburg
  • Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Freizeitlärmrichtlinie
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen über die Fußball-WM/-EM

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Formular „Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz"

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die geplante Veranstaltung steht jedem Interessierten zum Besuch offen.

Aufgrund der Seltenheit der Veranstaltung und der damit verbundenen erwarteten Auswirkungen sind unter Abwägung der nachbarlichen Belange die Beeinträchtigungen hinnehmbar. Auflagen und Nebenbestimmungen dienen dem Nachbarschutz.

Ein Lärmschutzbeauftragter muss für die entsprechende Veranstaltung vorab gegenüber der Behörde bestimmt werden. Ein Aushang mit dessen Kontaktdaten muss am Eingangsbereich sichtbar angebracht werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemäß der Tarifstelle 2.4.4 der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die Bürgerinnen und Bürger füllen das Antragsformular vollständig aus und übermitteln dieses an die Gemeinde Michendorf

Nach Eingang des Antrages prüft die Verwaltung die örtlichen und sachlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Voraussetzungen und schickt dem Antragsteller die Genehmigung oder Versagung zu


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Je nach Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 6 Wochen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Entsprechende Rechtsmittel können eingelegt werden


Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Tonträgern auf öffentlichen Veranstaltungen
Onlineformular

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt


Lärm, Tongeräte, Verstärker, Musik, Feier, Fete, Disko, Fest, öffentliche Veranstaltung, Lautsprecher