Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits an der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für dies für die individuelle Entwicklung der Kinder wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits in der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.


Mit der Aufnahme in einer weiterführende allgemein bildende Schule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen. Folgende Schulabschlüsse sind möglich:

  • Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Berufsbildungsreife – BBR)
  • Erweiterter Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Erweitere Berufsbildungsreife – EBR)
  • Realschulabschluss (in Brandenburg die Fachoberschulreife – FOR)
  • Abitur

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Mit der Aufnahme in einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen. Folgende Schulabschlüsse sind möglich:

Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Berufsbildungsreife – BBR)

Erweiterter Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Erweitere Berufsbildungsreife – EBR)

Realschulabschluss (in Brandenburg die Fachoberschulreife – FOR)

Abitur


Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.



Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV)
Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)
Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV)

Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)

Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)


Ü5-Verfahren

  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)
  • Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)
  • Antragsformular

Ü7-Verfahren

  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
  • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule
  • Antragsformular

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Ü5-Verfahren

    Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)

    Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)

    Antragsformular

Ü7-Verfahren

    Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)

    Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule

    Antragsformular


Ü5-Verfahren

  • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
  • Empfehlung der Grundschule
  • Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch

Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

  • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
  • Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

Ü7-Verfahren (Aufnahme an Ober- und Gesamtschulen)

  • Keine speziellen Voraussetzungen
  • Bei Übernachfrage an einer Schule erfolgt Auswahlverfahren

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Ü5-Verfahren

Die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, und Sachunterricht darf „5“ nicht überschreiten.

    Empfehlung der Grundschule

    Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und das

    Eignungsgespräch

Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

Die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, und Sachunterricht darf „7“ nicht überschreiten.

    Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

Ü7-Verfahren (Aufnahme an Ober- und Gesamtschulen)

    Keine speziellen Voraussetzungen

    Bei Übernachfrage an einer Schule erfolgt Auswahlverfahren


Ü5-Verfahren

  • Antrag auf Erstellung des Grundschulgutachtens durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Erstellung des Gutachtens
  • Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium
  • Durchführung des prognostischen Tests
  • Eignungsgespräche
  • Auswahlverfahren
  • Versand der Aufnahmebescheide

Ü7-Verfahren

  • Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
  • Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
  • (ggf. Durchführung des Probeunterrichts bei Anmeldung für ein Gymnasium, aber nicht vorhandenen Voraussetzungen)
  • Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
  • Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
  • Versand der Aufnahmebescheide

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Ü5-Verfahren

Antrag auf Erstellung des Grundschulgutachtens durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

    Erstellung des Gutachtens durch die Schule

    Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium

    Durchführung des prognostischen Tests

    Eignungsgespräche

    Auswahlverfahren

    Versand der Aufnahmebescheide

Ü7-Verfahren

Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Jahrgangsstufe 6

    Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen

    (ggf. Durchführung des Probeunterrichts bei Anmeldung für ein Gymnasium, aber nicht

    vorhandenen Voraussetzungen)

    Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)

    Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und

    Zweitwünschen)

    Versand der Aufnahmebescheide


Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt der Gemeinde Michendorf veröffentlicht.


Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

Ü5-Verfahren:

  • Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule
  • Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium

Ü7-Verfahren

  • Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen
  • Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

Ü5-Verfahren:

    Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule

    Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium

Ü7-Verfahren

Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen

Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ref. 33


Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg


Jeweilige Schule


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Jeweilige Schule

Gemeindeverwaltung Michendorf

Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg