Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, integrierte Kindertagesbetreuung) befindet, sind dafür Kostenbeiträge (Elternbeiträge) zu entrichten. Zur Bestimmung der Höhe dieser Kostenbeiträge ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.


- Mitwirkungspflicht und Meldeplicht der Eltern bei Änderung des Einkommens

- Träger der Einrichtung sollen das Einkommen regelmäßig prüfen

- Einkommensnachweise sollen jährlich an den Träger der Einrichtung gesendet werden

zuständig: Träger der jeweiligen Einrichtung


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

- Mitwirkungspflicht und Meldeplicht der Eltern bei Änderung des Einkommens, der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder oder des Betreuungsanspruches

- Träger der Einrichtung sollen das Einkommen regelmäßig prüfen

- Einkommensnachweise sollen jährlich an den Träger der Einrichtung gesendet werden

zuständig: Träger der jeweiligen Einrichtung


Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Bei Veränderung Ihres Einkommens oder der persönlichen Verhältnisse werden die Kostenbeiträge angepasst. Hierzu benötigt die zuständige Stelle eine aktuelle Einkommenserklärung.


  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur Festlegung des Rechtsanspruches auf Betreuung
  • Einkommensnachweis

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.


- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.


1 - 4 Wochen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

1 - 4 Wochen


Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.
Antragsfrist: 4 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.

Antragsfrist: 4 Wochen


- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht


Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Gemeinde Michendorf, Innere Verwaltung, Bildung und Soziales


15.06.2022
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

15.06.2022


Prüfung Einkommen Kita, Elternbeitrag, Einkommensnachweis, Kitagebühr, Kindergarten, Betreuungsgebühren Kind, Gebühren Kita