Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Der Bürgerservice ist befugt, Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negative und Unterschriften zu beglaubigen. Bedingung ist jedoch, dass die Urschrift von einer Behörde oder Verwaltung ausgestellt wurde. Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk. Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.


Informationen zur Beglaubigung


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  • Originalschriftstück und eine Kopie vom Original

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Beglaubigung: 3,00 €
Kopien sind mitzubringen


Durch Landesredaktion erstellt


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14552 Michendorf

Telefon: 033205 598 40
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