Dienstleistung
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Der Bürgerservice ist befugt, Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negative und Unterschriften zu beglaubigen. Bedingung ist jedoch, dass die Urschrift von einer Behörde oder Verwaltung ausgestellt wurde. Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk. Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
Teaser
Informationen zur Beglaubigung
Erforderliche Unterlagen
- Originalschriftstück und eine Kopie vom Original
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Beglaubigung: 3,00 €
Kopien sind mitzubringen
Fachlich freigegeben durch
Durch Landesredaktion erstellt
Zuständige Stelle
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 40
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50
Ansprechpunkt
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 40
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Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50