Dienstleistung
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Informationen zur Beglaubigung
Welche Gebühren fallen an?
Beglaubigung: 3,00 €
Kopien sind mitzubringen
Ausführliche Beschreibung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Der Bürgerservice ist befugt, Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negative und Unterschriften zu beglaubigen. Bedingung ist jedoch, dass die Urschrift von einer Behörde oder Verwaltung ausgestellt wurde. Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk. Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Originalschriftstück und eine Kopie vom Original
Zuständige Stelle
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefon: 033205 598 43
Telefax: 033205 598 50
Ansprechpunkt
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefon: 033205 598 43
Telefax: 033205 598 50