Ansprechpartner


Frau Maguhn
Frau Krieger

Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Bei Veränderung Ihres Einkommens oder der persönlichen Verhältnisse werden die Kostenbeiträge angepasst. Hierzu benötigt die zuständige Stelle eine aktuelle Einkommenserklärung.


Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


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033205 598-50
Telefon
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Telefon
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14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

1 - 4 Wochen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

1 - 4 Wochen



Antragsfrist: 4 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.

Antragsfrist: 4 Wochen



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

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Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, integrierte Kindertagesbetreuung) befindet, sind dafür Kostenbeiträge (Elternbeiträge) zu entrichten. Zur Bestimmung der Höhe dieser Kostenbeiträge ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.



  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur Festlegung des Rechtsanspruches auf Betreuung
  • Einkommensnachweis


- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.



- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.



- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht



Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf

Formulare vorhanden: Ja



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