Dienstleistung
Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung
Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Bei Veränderung Ihres Einkommens oder der persönlichen Verhältnisse werden die Kostenbeiträge angepasst. Hierzu benötigt die zuständige Stelle eine aktuelle Einkommenserklärung.
Einrichtung
Kita-Service / Tagespflege
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-93
033205 598-94
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
1 - 4 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
4 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.
Antragsfrist: 4 Wochen
Typisierung
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
5
Ausführliche Beschreibung
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, integrierte Kindertagesbetreuung) befindet, sind dafür Kostenbeiträge (Elternbeiträge) zu entrichten. Zur Bestimmung der Höhe dieser Kostenbeiträge ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Einkommensnachweis
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Bestätigung des Arbeitgebers zur Festlegung des Rechtsanspruches auf Betreuung
- Einkommensnachweis
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
Verfahrensablauf
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Formulare vorhanden: Ja
Schlagwörter
Prüfung Einkommen Kita, Elternbeitrag, Einkommensnachweis, Kitagebühr, Kindergarten, Betreuungsgebühren Kind, Gebühren Kita, Kindergarten, Kitagebühr, Gebühren Kita, Betreuungsgebühren Kind, Prüfung Einkommen Kita, Einkommensnachweis, Elternbeitrag
Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
1 - 4 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.
Antragsfrist: 4 Wochen
Typisierung
5
Ausführliche Beschreibung
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, integrierte Kindertagesbetreuung) befindet, sind dafür Kostenbeiträge (Elternbeiträge) zu entrichten. Zur Bestimmung der Höhe dieser Kostenbeiträge ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Einkommensnachweis
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Bestätigung des Arbeitgebers zur Festlegung des Rechtsanspruches auf Betreuung
- Einkommensnachweis
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
Verfahrensablauf
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Formulare vorhanden: Ja