Dienstleistung
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach rechtlicher Vorgabe und Richtlinie der Stadt, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Nutzung Sporthallen der Gemeinde Michendorf
Einrichtung
Soziales
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-15
033205 598-15
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Ordnung der Gemeinde Michendorf über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Gemeindezentren und Sporthallen in der jeweils gültigen Fassung.
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Michendorf darf nur auf Grundlage eines Nutzungsvertrages erfolgen. Dieser wird mit der Gemeindeverwaltung für den gewünschten Zeitraum geschlossen. Auskünfte zur Belegung erteilt der zuständige Sachbereich Soziales.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail) mit Nennung des gewünschten Tages sowie Zeitraumes, Verwendungszweck und Ansprechpartner.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Michendorf mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung
- Prüfung des Antrages
- schriftliche Mitteilung der Entscheidung
- Erstellung Nutzungsvertrag und Übersendung an den Nutzer
- Rücksendung unterschriebener Nutzungsvertrag an die Gemeinde
- ggf. Aushändigung des Schlüssels, Rückgabe am ersten Werktag nach Beendigung der Nutzung
- Erstellung der Rechnung
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales
Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf
033205/ 598-15
Ansprechpunkt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales
Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf
033205/ 598-15
Schlagwörter
Bewegung, Sport, Sportplatz, Halle, Mieten, Sportanlage, Platzzeiten, Hallenzeiten, Turnhalle, Sporthalle, Plätze, Anlagen, Miete, Raumreservierung, Reservierung, Räume
Bearbeitungsdauer
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Ordnung der Gemeinde Michendorf über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Gemeindezentren und Sporthallen in der jeweils gültigen Fassung.
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Michendorf darf nur auf Grundlage eines Nutzungsvertrages erfolgen. Dieser wird mit der Gemeindeverwaltung für den gewünschten Zeitraum geschlossen. Auskünfte zur Belegung erteilt der zuständige Sachbereich Soziales.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail) mit Nennung des gewünschten Tages sowie Zeitraumes, Verwendungszweck und Ansprechpartner.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
- schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Michendorf mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung
- Prüfung des Antrages
- schriftliche Mitteilung der Entscheidung
- Erstellung Nutzungsvertrag und Übersendung an den Nutzer
- Rücksendung unterschriebener Nutzungsvertrag an die Gemeinde
- ggf. Aushändigung des Schlüssels, Rückgabe am ersten Werktag nach Beendigung der Nutzung
- Erstellung der Rechnung
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales
Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf
033205/ 598-15
Ansprechpunkt
Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales
Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf
033205/ 598-15