Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist in der Gemeinde Michendorf genehmigungspflichtig
Einrichtung
öffentliche Ordnung / Fundbüro
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-53
033205 598-52
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Montag nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung
Freitag nach telefonischer Vereinbarung
03327 739-260
033841 91-0
Einrichtung
Baumschutz
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-72
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 12 Wochen.
Ausführliche Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Gemeinde Michendorf hat eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.
Diese soll die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gemeindegebiet sicherstellen.
Demnach ist es untersagt, auf Verkehrsflächen und weiteren öffentlichen Grundstücken unbefugt Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen einzubringen.
In begründeten Fällen kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen und das Anpflanzen auf öffentlichen Verkehrsflächen genehmigen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- § 3 Abs. 3 b), § 5 Abs. 3 sowie § 15 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Michendorf
- § 14 Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
- § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Formular „Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ inkl. Lageplan, Lageskizze (mit eingetragenem Standort der geplanten Pflanzungen) und/ oder Fotodokumentation
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Die Bepflanzung darf nicht in den Straßenkörper eingreifen.
- Die Bäume sind durch die Anpflanzenden auf eigene Kosten zu pflegen und so zu beschneiden, dass die Fahrbahn dauerhaft freigehalten wird. Das Lichtraumprofil auf Gehwegen muss dauerhaft auf 2,5 m, auf Radwegen 2,8 m und auf der Fahrbahn auf 4,5 m Höhe freigehalten werden.
- Der Abstand der Bepflanzung zur Fahrbahn muss mindestens 0,5 m betragen, damit die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt wird. Die Flucht einer bestehenden Baumreihe ist für die Pflanzungen aufzunehmen.
- Um an Kreuzungen eine ausreichende Einsicht sicherzustellen, muss der Abstand der Bäume zum jeweiligen Kreuzungsschnittpunkt mindestens 5 m betragen
- Der Bereich um Straßenlaternen ist auf Grund möglicher Wartungsarbeiten beidseitig auf einer Länge von 1 m von Pflanzen freizuhalten.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
- Die Bürger stellen einen Antrag auf Genehmigung zur privaten Anpflanzung auf öffentlicher Verkehrsfläche.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft ein Mitarbeiter der Verwaltung die Gegebenheiten vor Ort und ob die geplante Pflanzung für den Standort geeignet ist.
- Weiterhin wird geprüft, welche gesetzlichen Grundlagen betroffen sind.
- Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten privaten Anpflanzung.
-
Mit der Genehmigung zur privaten Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen kann die Pflanzung durch und auf Kosten der Antragsteller erfolgen
.
- Vor dem Pflanzen ist sicherzustellen, dass Beschädigungen der ggf. im Pflanzenbereich befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ausgeschlossen werden.
- Die Pflanzungen sind durch den Antragsteller dauerhaft auf eigene Kosten zu pflegen.
- Ein gemeinsamer Abnahmetermin ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung zu vereinbaren.
- Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Formular „Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen“; Schriftform ist erforderlich
Tariftabelle
FormularDokLink
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Ordnungsamt
Ansprechpunkt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Ordnungsamt
033205/598-52
033205/598-51
033205/598-53
Schlagwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 12 Wochen.
Ausführliche Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Gemeinde Michendorf hat eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.
Diese soll die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gemeindegebiet sicherstellen.
Demnach ist es untersagt, auf Verkehrsflächen und weiteren öffentlichen Grundstücken unbefugt Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen einzubringen.
In begründeten Fällen kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen und das Anpflanzen auf öffentlichen Verkehrsflächen genehmigen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 3 Abs. 3 b), § 5 Abs. 3 sowie § 15 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Michendorf
- § 14 Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
- § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)
Erforderliche Unterlagen
Formular „Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ inkl. Lageplan, Lageskizze (mit eingetragenem Standort der geplanten Pflanzungen) und/ oder Fotodokumentation
Voraussetzungen
- Die Bepflanzung darf nicht in den Straßenkörper eingreifen.
- Die Bäume sind durch die Anpflanzenden auf eigene Kosten zu pflegen und so zu beschneiden, dass die Fahrbahn dauerhaft freigehalten wird. Das Lichtraumprofil auf Gehwegen muss dauerhaft auf 2,5 m, auf Radwegen 2,8 m und auf der Fahrbahn auf 4,5 m Höhe freigehalten werden.
- Der Abstand der Bepflanzung zur Fahrbahn muss mindestens 0,5 m betragen, damit die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt wird. Die Flucht einer bestehenden Baumreihe ist für die Pflanzungen aufzunehmen.
- Um an Kreuzungen eine ausreichende Einsicht sicherzustellen, muss der Abstand der Bäume zum jeweiligen Kreuzungsschnittpunkt mindestens 5 m betragen
- Der Bereich um Straßenlaternen ist auf Grund möglicher Wartungsarbeiten beidseitig auf einer Länge von 1 m von Pflanzen freizuhalten.
Verfahrensablauf
- Die Bürger stellen einen Antrag auf Genehmigung zur privaten Anpflanzung auf öffentlicher Verkehrsfläche.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft ein Mitarbeiter der Verwaltung die Gegebenheiten vor Ort und ob die geplante Pflanzung für den Standort geeignet ist.
- Weiterhin wird geprüft, welche gesetzlichen Grundlagen betroffen sind.
- Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten privaten Anpflanzung.
- Mit der Genehmigung zur privaten Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen kann die Pflanzung durch und auf Kosten der Antragsteller erfolgen .
- Vor dem Pflanzen ist sicherzustellen, dass Beschädigungen der ggf. im Pflanzenbereich befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ausgeschlossen werden.
- Die Pflanzungen sind durch den Antragsteller dauerhaft auf eigene Kosten zu pflegen.
- Ein gemeinsamer Abnahmetermin ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung zu vereinbaren.
- Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
Formulare
Formular „Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen“; Schriftform ist erforderlich
Tariftabelle
FormularDokLink
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Ordnungsamt
Ansprechpunkt
Ordnungsamt
033205/598-52
033205/598-51
033205/598-53