Dienstleistung
Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Einrichtung
öffentliche Ordnung / Friedhofsverwaltung
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-51
033205 598-51
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Land Brandenburg:
(vgl. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Einzelfallabhängig - die Berechnung erfolgt lt. Satzung gem.§§ 15,16 i.V. M. der Gebührentariftabelle. Die Angaben der Anzahl der anbringenen Plakate sowie die Angaben zur Örtlichkeit und das verwendende Formular sind erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Je nach Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 6 Wochen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Für das Anbringen von Plakaten oder Werbung auf öffentlichem Straßenland, bedarf es einer Genehmigung der Sondernutzungserlaubnis.
Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl die Fahrbahn sowie auch die Fuß- oder Radwege und Seiten,- Rand,- und Sicherheitsstreifen oder die Grünstreifen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Werbung aus Anlass von Wahlen
- Plakatierung zu besonderen Anlässen (z.B. Veranstaltung)
Eine Gebührenbefreiung liegt gemäß § 15 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Michendorf vor:
- durch Behörden öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie z.B. Verbände zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
- Sondernutzungen die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts bzw. religiösen oder politischen Zwecken dienen
- durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf, ihre Gremien und ihre Gemeindeverwaltung
- durch Träger kultureller Veranstaltungen, soweit diese Veranstaltungen unentgeltlich durchgeführt werden (Nachweise sind beizufügen)
Eine Gebührenbefreiung schließt die Notwendigkeit einer Erlaubnis nach § 7 nicht aus
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)
Voraussetzungen
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Genehmigungen werden unter Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Die Bürgerinnen und Bürger, Parteien, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Vereine stellen einen Antrag auf Sondernutzung mit Angaben über die Örtlichkeit, Anlass, Dauer,- Anzahl und Größe der Plakatierung.
Nach Eingang der Antragsunterlagen
prüft die Verwaltung die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Voraussetzungen.
Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten Sondernutzung.
Hinweis: Jegliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum sind ohne Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers unzulässig und können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Formular „Antrag auf Genehmigung Plakatierung“
Sondernutzung Plakatierung
FormularDokFormSolutions
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Zuständige Stelle
Straßenbaubehörde ggf. unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde
Schlagwörter
Wahlen, Schild, Reklame, Plakatierungen, Flyer, Handzettel, Außenwerbung, Wildplakatierung, Marketing, Werbeträger
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Land Brandenburg:
(vgl. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde)
Einzelfallabhängig - die Berechnung erfolgt lt. Satzung gem.§§ 15,16 i.V. M. der Gebührentariftabelle. Die Angaben der Anzahl der anbringenen Plakate sowie die Angaben zur Örtlichkeit und das verwendende Formular sind erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Je nach Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 6 Wochen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Für das Anbringen von Plakaten oder Werbung auf öffentlichem Straßenland, bedarf es einer Genehmigung der Sondernutzungserlaubnis.
Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl die Fahrbahn sowie auch die Fuß- oder Radwege und Seiten,- Rand,- und Sicherheitsstreifen oder die Grünstreifen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Werbung aus Anlass von Wahlen
- Plakatierung zu besonderen Anlässen (z.B. Veranstaltung)
Eine Gebührenbefreiung liegt gemäß § 15 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Michendorf vor:
- durch Behörden öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie z.B. Verbände zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
- Sondernutzungen die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts bzw. religiösen oder politischen Zwecken dienen
- durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf, ihre Gremien und ihre Gemeindeverwaltung
- durch Träger kultureller Veranstaltungen, soweit diese Veranstaltungen unentgeltlich durchgeführt werden (Nachweise sind beizufügen)
Eine Gebührenbefreiung schließt die Notwendigkeit einer Erlaubnis nach § 7 nicht aus
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)
Voraussetzungen
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Genehmigungen werden unter Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Die Bürgerinnen und Bürger, Parteien, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Vereine stellen einen Antrag auf Sondernutzung mit Angaben über die Örtlichkeit, Anlass, Dauer,- Anzahl und Größe der Plakatierung.
Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft die Verwaltung die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Voraussetzungen.
Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten Sondernutzung.
Hinweis: Jegliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum sind ohne Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers unzulässig und können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formular „Antrag auf Genehmigung Plakatierung“
Sondernutzung Plakatierung
FormularDokFormSolutions
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Zuständige Stelle
Straßenbaubehörde ggf. unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde