Dienstleistung
Gegenstände für Veranstaltung ausleihen
Equipment für Veranstaltungen können Vereine und Initiativen kostenfrei bei der Gemeinde ausleihen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Nutzung von Equipment für Veranstaltungen
Einrichtung
Öffentlichkeitsarbeit/Kultur/Tourismus
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-17
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
2 Wochen vor Abholungstermin
Welche Gebühren fallen an?
keine
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Equipment leihweise ist kostenfrei
Für jeden verschmutzten, fehlenden oder kaputten Becher werden dem Nutzenden 2,00 € in Rechnung gestellt
.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
2 Tage
Ausführliche Beschreibung
Die Gemeinde verfügt über Bierzeltgarnituren, Mehrwegbecher, Marktstände, eine Kaffeemaschine und Spuckschutzwände, die von allen ehrenamtlichen Initiativen für Veranstaltungen kostenfrei ausgeliehen werden können. Die Veranstaltungen müssen dem Gemeinwohl dienen und öffentlich sein oder einem größeren Nutzerkreis dienen (z.B. Vereinsfest, Kitafest).
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
In der Gemeinde Michendorf kann Equipment für Veranstaltungen von Vereinen /Verbänden/ öffentlichen Einrichtungen/ Ortsbeitäten kostenfrei ausgeliehen werden.
Für die Nutzung ist es erforderlich vorab einen Nutzungsvertrag auszufüllen und einzureichen.
-Mehrwegbecher mit Logo der Gemeinde
-große Kaffemaschine
-Glühweinkocher
-Bierzeltgarnituren
-Spuckschutzwände
-Marktstände
Rechtsgrundlage(n)
Nutzungsvertrag
Erforderliche Unterlagen
Nutzungsvertrag
Voraussetzungen
- Verein / Verband / öffentliche Einrichtung / Ortsbeirat
- ausgefüllter Nutzungsvertrag
Verfahrensablauf
Laden Sie das Formular online herunter und füllen Sie dieses online aus.
Drucken Sie das Formular anschließend aus und unterschreiben Sie.
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular in der Gemeinde im Sachbereich Kultur ein.
Die Reservierungsanfrage der Leihgegenstände wird erst dann verbindlich, wenn der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertrag bei der Gemeinde eingegangen ist.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Für die Abholung und Rückgabe sind die genannten Termine im Nutzungsvertrag verbindlich
.
Die Gemeinde Michendorf stellt dem obig genannten Nutzenden für seine Veranstaltung folgendes Equipment leihweise kostenfrei zur Verfügung.
Der Nutzende verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihgegenstand. Sollten die geliehenen Gegenstände oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Nutzende für den daraus entstandenen Schaden.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder ein Teil davon verloren geht. Alle Leihgegenstände sind sauber zurückzugeben.
Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes des geliehenen Equipments hat der Nutzende die Kosten der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung (bei Verlust bzw. Nichtmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Reparatur) zu tragen.
Die Mehrwegbecher sind sauber, trocken und unbeschädigt zurückzugeben. Für jeden verschmutzten, fehlenden oder kaputten Becher werden dem Nutzenden 2,00 € in Rechnung gestellt.
Die Reservierung für das Equipment wird erst dann verbindlich, wenn der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag bei der Gemeinde Michendorf eingegangen ist.
Der Vertrag muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Abholungstermin bei der Gemeinde eingehen.
Formulare
Formular Nutzungsvertrag
Schriftform nötig
Gegenstände für Veranstaltung ausleihen
FormularDokFormSolutions
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Nutzungsvertrag Equipment (Becher, Marktstände, Kaffeemaschine, Glühweinkocher, Spuckschutzwände, Bierzeltganituren)
Gegenstände für Veranstaltung ausleihen
FormularDokFormSolutions
Zuständige Stelle
Gemeinde Michendorf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Michendorf
Öffentlichkeitsarbeit & Kultur
033205/ 598-17
kultur@michendorf.de
Ansprechpunkt
Gemeinde Michendorf Öffentlichkeitsarbeit & Kultur Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
033205 598-17
kultur@michendorf.de
Schlagwörter
Geschirr, Becher, Marktstände, Stand, Tische, Bierzeltgarnitur, Kaffeemaschine
Welche Fristen muss ich beachten?
2 Wochen vor Abholungstermin
Welche Gebühren fallen an?
keine
Equipment leihweise ist kostenfrei
Für jeden verschmutzten, fehlenden oder kaputten Becher werden dem Nutzenden 2,00 € in Rechnung gestellt .
Bearbeitungsdauer
2 Tage
Ausführliche Beschreibung
Die Gemeinde verfügt über Bierzeltgarnituren, Mehrwegbecher, Marktstände, eine Kaffeemaschine und Spuckschutzwände, die von allen ehrenamtlichen Initiativen für Veranstaltungen kostenfrei ausgeliehen werden können. Die Veranstaltungen müssen dem Gemeinwohl dienen und öffentlich sein oder einem größeren Nutzerkreis dienen (z.B. Vereinsfest, Kitafest).
In der Gemeinde Michendorf kann Equipment für Veranstaltungen von Vereinen /Verbänden/ öffentlichen Einrichtungen/ Ortsbeitäten kostenfrei ausgeliehen werden. Für die Nutzung ist es erforderlich vorab einen Nutzungsvertrag auszufüllen und einzureichen.
-Mehrwegbecher mit Logo der Gemeinde
-große Kaffemaschine
-Glühweinkocher
-Bierzeltgarnituren
-Spuckschutzwände
-Marktstände
Rechtsgrundlage(n)
Nutzungsvertrag
Erforderliche Unterlagen
Nutzungsvertrag
Voraussetzungen
- Verein / Verband / öffentliche Einrichtung / Ortsbeirat
- ausgefüllter Nutzungsvertrag
Verfahrensablauf
Laden Sie das Formular online herunter und füllen Sie dieses online aus.
Drucken Sie das Formular anschließend aus und unterschreiben Sie.
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular in der Gemeinde im Sachbereich Kultur ein.
Die Reservierungsanfrage der Leihgegenstände wird erst dann verbindlich, wenn der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertrag bei der Gemeinde eingegangen ist.
Für die Abholung und Rückgabe sind die genannten Termine im Nutzungsvertrag verbindlich .
Die Gemeinde Michendorf stellt dem obig genannten Nutzenden für seine Veranstaltung folgendes Equipment leihweise kostenfrei zur Verfügung.
Der Nutzende verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihgegenstand. Sollten die geliehenen Gegenstände oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Nutzende für den daraus entstandenen Schaden.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder ein Teil davon verloren geht. Alle Leihgegenstände sind sauber zurückzugeben.
Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes des geliehenen Equipments hat der Nutzende die Kosten der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung (bei Verlust bzw. Nichtmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Reparatur) zu tragen.
Die Mehrwegbecher sind sauber, trocken und unbeschädigt zurückzugeben. Für jeden verschmutzten, fehlenden oder kaputten Becher werden dem Nutzenden 2,00 € in Rechnung gestellt.
Die Reservierung für das Equipment wird erst dann verbindlich, wenn der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag bei der Gemeinde Michendorf eingegangen ist.
Der Vertrag muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Abholungstermin bei der Gemeinde eingehen.
Formulare
Formular Nutzungsvertrag
Schriftform nötig
Gegenstände für Veranstaltung ausleihenFormularDokFormSolutions
Nutzungsvertrag Equipment (Becher, Marktstände, Kaffeemaschine, Glühweinkocher, Spuckschutzwände, Bierzeltganituren)
Gegenstände für Veranstaltung ausleihen
FormularDokFormSolutions
Zuständige Stelle
Gemeinde Michendorf
Öffentlichkeitsarbeit & Kultur
033205/ 598-17
kultur@michendorf.de
Ansprechpunkt
Gemeinde Michendorf Öffentlichkeitsarbeit & Kultur Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
033205 598-17
kultur@michendorf.de