Dienstleistung
Unterschriften Beglaubigung
Wer beglaubgt Unterschrifen?
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03391 355-111
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Voraussetzung:
- Unterschrift muss im Beisein eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
- die Unterschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
Gebühren
Beglaubigung von Unterschriften: 3,40 Euro pro Beglaubigung
Bearbeitungszeit
Beglaubigung von Unterschriften:
- sofort
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Voraussetzung:
- Unterschrift muss im Beisein eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
- die Unterschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
Gebühren
Beglaubigung von Unterschriften: 3,40 Euro pro Beglaubigung
Bearbeitungszeit
Beglaubigung von Unterschriften:
- sofort