SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

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Ansprechpartner
Frau Linke

Informationen zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

  • Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
  • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
  • Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.


Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.


Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
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SEPA, Lastschrift, Abbuchung, Einnahmen, Einzugsermächtigung, Ausgaben, Haushalt, Vollzug