Dienstleistung
Informationen zu Ortsvorstand und Ortsbeiräten
Sind regionale Ortsteile gebildet? Wie sind sie abgegrenzt und wer steht ihnen vor?
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
In Brandenburg können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt oder Teile davon in Ortsteile einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsteile gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsteilen handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.
Der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung können bestimmen, ob in dem Ortsteil ein Ortsbeirat oder ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin (Ortsteilvertretung) gewählt oder der Ortsteil ohne Ortsteilvertretung gebildet wird.
Wenn ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt wird, vertritt diese Person die Belange des Ortsteils gegenüber den Organen der Gemeinde. Er oder sie wird vom Ortsbeirat aus einem Kreis von ehrenamtlichen (weiblichen oder männlichen) Beigeordneten zur Wahl aufgestellt und von den im Ortsteil wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Schlagwörter
Ortsteil, Ortsteilvertretung, Ortsbezirk, Ortsvorsteher, Hauptsatzung, Gemeindeteil, Ortsvorsteherin, Ortsbeirat
In Brandenburg können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt oder Teile davon in Ortsteile einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsteile gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsteilen handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.
Der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung können bestimmen, ob in dem Ortsteil ein Ortsbeirat oder ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin (Ortsteilvertretung) gewählt oder der Ortsteil ohne Ortsteilvertretung gebildet wird.
Wenn ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt wird, vertritt diese Person die Belange des Ortsteils gegenüber den Organen der Gemeinde. Er oder sie wird vom Ortsbeirat aus einem Kreis von ehrenamtlichen (weiblichen oder männlichen) Beigeordneten zur Wahl aufgestellt und von den im Ortsteil wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt.