Beantragung einer Hundesteuerersatzmarke


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Ansprechpartner


Herr Püschel

Wenn Ihre Hundesteuermarke verloren gegangen oder unlesbar ist, müssen Sie eine neue Marke beantragen.


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.


Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung


Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.


unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen


Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen. 


Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.


Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.


kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Hundesteuer, Hund, Hundesteuerersatzmarke