Ansprechpartner


Herr Püschel

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung der Hundesteuer möglich.


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Befreiung der Hundesteuer.


Satzungsrecht der jeweiligen Kommune


  • Antrag auf Hundesteuerbefreiung
  • je nach Grundlage des Antrages müssen Unterlagen vorgelegt werden:
    • Schwerbehindertenausweis und/oder amtsärztliches Zeugnis
    • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck

Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

  • Der Hund dient ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonstig hilflosen Person (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Der Hund dient einer anerkannten Sanitäts-, Katastrophen- oder Zivilschutzeinheit als Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshund. Die dafür vorgesehene Prüfung wurde abgelegt.
  • Der Hund ist aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
  • Der Hunde ist vorrübergehend in einer Tierhandlung untergebracht.

Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung der Hundesteuer für unbegrenzte Zeit beantragen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung.


Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerbefreiung.


Eine Hundesteuerbefreiung wird in der Regel unbegrenzt gewährt.

Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer erneuern.


kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


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