Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Einrichtung
Sachgebiet Haushalt und Finanzen
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Eine schon vorgenommene ordnungsbehördliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldepflicht bei der Kämmerei der Fontanestadt Neuruppin. Die steuerliche Anmeldung und die ordnungsbehördliche sind getrennt voneinander zu betrachten und müssen vom Hundehalter einzeln vorgenommen werden.
Das PDF-Formular zur steuerlichen Anmeldung von Hunden finden Sie weiter unten unter dem Punkt Formulare oder Sie nutzen einfach den Online-Dienst zur Hundesteueran-, ab-, und ummeldung mittels BundID. Die ordnungsbehördliche Anmeldung können Sie über die Leistung "Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden" im Service-Portal vornehmen.
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur steuerlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Anträge / Formulare
Formular Hundesteuerabmeldung
FormularDokInfodienste
Formular Hundesteueranmeldung
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Hundehaltung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier, Hundeanmeldung
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Eine schon vorgenommene ordnungsbehördliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldepflicht bei der Kämmerei der Fontanestadt Neuruppin. Die steuerliche Anmeldung und die ordnungsbehördliche sind getrennt voneinander zu betrachten und müssen vom Hundehalter einzeln vorgenommen werden.
Das PDF-Formular zur steuerlichen Anmeldung von Hunden finden Sie weiter unten unter dem Punkt Formulare oder Sie nutzen einfach den Online-Dienst zur Hundesteueran-, ab-, und ummeldung mittels BundID. Die ordnungsbehördliche Anmeldung können Sie über die Leistung "Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden" im Service-Portal vornehmen.
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur steuerlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste
Formular Hundesteueranmeldung
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