Online-Dienst zur Hundesteueran-, ab-, oder ummeldung


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Ansprechpartner


Herr Püschel

Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Eine schon vorgenommene ordnungsbehördliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldepflicht bei der Kämmerei der Fontanestadt Neuruppin. Die steuerliche Anmeldung und die ordnungsbehördliche sind getrennt voneinander zu betrachten und müssen vom Hundehalter einzeln vorgenommen werden.

Das PDF-Formular zur steuerlichen Anmeldung von Hunden finden Sie weiter unten unter dem Punkt Formulare oder Sie nutzen einfach den Online-Dienst zur Hundesteueran-, ab-, und ummeldung mittels BundID. Die ordnungsbehördliche Anmeldung können Sie über die Leistung "Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden" im Service-Portal vornehmen.

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur steuerlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.

Hundesteuersatzung der Fontanestadt Neuruppin



Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


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